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SVBezGrV 2016

§ 1Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung

Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2016

(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2014 beträgt 34 514 Euro.
(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2016 beträgt 36 267 Euro.
(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR213700015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): fc16fbdbd2fa0d527f9451111d4c238ef6c433db4e948f03a3f3c33cd8deab32

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