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StromNEV

Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen

Fassungsangaben der Quelle

Aufh: Die V tritt gem. Art. 15 Abs. 3 G v. 22.12.2023 I Nr. 405 mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 22.12.2023 I Nr. 405

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR222500005

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f0bef00ff6fc320695719878addcd6fd1f32aa1c37f0a3eb3d3215f9e7949ec6

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersichtTeil 1 Allgemeine Bestimmungen§ 1Anwendungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Grundsätze der Entgeltbestimmung§ 3aErmittlung der umlagefähigen Netzkosten von Offshore-Anbindungsleitungen§ 3bErmittlung der Netzkosten von grenzüberschreitenden ElektrizitätsverbindungsleitungenTeil 2 Methode zur Ermittlung der NetzentgelteAbschnitt 1 Kostenartenrechnung§ 4Grundsätze der Netzkostenermittlung§ 5Aufwandsgleiche Kostenpositionen§ 5aKostenanerkennung von Zahlungen an Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte§ 6Kalkulatorische Abschreibungen§ 6aPreisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte§ 7Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung§ 8Kalkulatorische Steuern§ 9Kostenmindernde Erlöse und Erträge§ 10Behandlung von Netzverlusten§ 11Periodenübergreifende SaldierungAbschnitt 2 Kostenstellenrechnung§ 12Grundsätze der Kostenverteilung§ 13Kostenstellen§ 14KostenwälzungAbschnitt 2a Bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte§ 14aBildung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte§ 14bErmittlung der bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte§ 14cAusgleich der Mehr- und Mindereinnahmen auf Grund bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte§ 14dDatenaustausch zur Bildung bundeseinheitlicher ÜbertragungsnetzentgelteAbschnitt 3 Kostenträgerrechnung§ 15Grundsätze der Entgeltermittlung§ 16Gleichzeitigkeitsgrad§ 17Ermittlung der Netzentgelte§ 18Entgelt für dezentrale Einspeisung§ 19Sonderformen der Netznutzung§ 20Verprobung§ 21Netzentgeltbildung bei AnreizregulierungTeil 3 (weggefallen)§ 22(weggefallen)§ 23(weggefallen)§ 24(weggefallen)§ 25(weggefallen)§ 26(weggefallen)Teil 4 Pflichten der Netzbetreiber§ 27(weggefallen)§ 28Dokumentation§ 29Mitteilungen gegenüber der RegulierungsbehördeTeil 5 Sonstige Bestimmungen§ 30Festlegungen der Regulierungsbehörde§ 31Ordnungswidrigkeiten§ 32Übergangsregelungen§ 32a(weggefallen)§ 32bÜbergangsregelung für Kapitalkosten der Offshore-Anbindungsleitungen§ 33InkrafttretenSchlussformelAnlage 1(zu § 6 Abs. 5 Satz 1) Betriebsgewöhnliche NutzungsdauernAnlage 2(zu § 13) Haupt- und NebenkostenstellenAnlage 3(zu § 14 Abs. 3) KostenträgerAnlage 4(zu § 16 Abs. 2) Gleichzeitigkeitsfunktion und -gradAnlage 4a(zu § 18 Absatz 2) Referenzpreisblatt für die Netzentgelte von Übertragungsnetzbetreibern zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Absatz 2Anlage 5(zu § 28 Abs. 2 Nr. 6) Absatzstruktur