StromNEV
§ 28Dokumentation
Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen
- 1.
- eine Darlegung der Kosten- und Erlöslage der abgeschlossenen Kalkulationsperiode,
- 2.
- eine vollständige Darstellung der Grundlagen und des Ablaufs der Ermittlung der Netzentgelte nach § 3 sowie sonstiger Aspekte, die aus Sicht des Betreibers von Elektrizitätsversorgungsnetzen für die Netzentgelte von Relevanz sind,
- 3.
- die Höhe der von Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen entrichteten Konzessionsabgaben jeweils pro Gemeinde und in Summe,
- 4.
- einen Anhang und
- 5.
- den vollständigen Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers zum Jahresabschluss nebst allen zugehörigen Ergänzungsbänden.
- 1.
- die nach § 4 Abs. 4 dokumentierten Schlüssel sowie deren Änderung,
- 2.
- die Einnahmen nach § 9 Abs. 3 sowie deren Verwendung,
- 3.
- die nach § 11 errechneten Differenzbeträge,
- 4.
- die nach § 12 dokumentierten Schlüssel sowie deren Änderung,
- 5.
- die Höhe der Entgelte für dezentrale Einspeisung nach § 18,
- 6.
- die Absatzstruktur des Netzgebietes nach Anlage 5,
- 7.
- den Betriebsabrechnungsbogen des Netzbetriebs,
- 8.
- den im Vorjahr an Betreiber dezentraler Erzeugungsanlagen entrichteten Gesamtbetrag und
- 9.
- im Vorjahr nach § 13 Absatz 2 des Energiefinanzierungsgesetzes in Abzug gebrachten Netzentgelte.
Aufh: Die V tritt gem. Art. 15 Abs. 3 G v. 22.12.2023 I Nr. 405 mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 22.12.2023 I Nr. 405
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR222500005
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f0bef00ff6fc320695719878addcd6fd1f32aa1c37f0a3eb3d3215f9e7949ec6