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StrlSchV

Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 23.10.2024 I Nr. 324

Sonst: Ersetzt V 751-1-8 v. 20.7.2001 I 1714; 2002 I 1459 (StrlSchV 2001)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR203600018

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 683ba2d0263a448ea5a1be78dc1ac00d59a019eff2d812510bad92003f059d8a

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Inhaltsverzeichnis

§ 193Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden und erhaltenen Exposition (§§ 99, 100, 101, Anlage 11)§ 194Begrenzung der Exposition durch Störfälle (§ 104)§ 195Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen (§ 114)§ 196Ärztliche und zahnärztliche Stellen (§ 128)§ 197Dosis- und Messgrößen (§ 171, Anlage 18)§ 198Strahlenpass (§ 174)§ 199Ermächtigte Ärzte (§ 175)§ 200Behördlich bestimmte Sachverständige (§ 181)Anlage 1(zu § 2) Liste der nicht gerechtfertigten TätigkeitsartenAnlage 2(zu den §§ 3 und 4) Erforderliche Unterlagen zur Prüfung der Rechtfertigung von TätigkeitsartenAnlage 3(zu den §§ 5, 5a, 6, 7, 8, 9, 14, 82, 96) Genehmigungsfreie TätigkeitenAnlage 4(zu den §§ 5, 10, 11, 12, 16, 31, 35, 36, 37, 52, 57, 58, 61, 70, 83, 87, 88, 89, 92, 104, 106, 167, 187 und Anlage 3) Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte für hochradioaktive Strahlenquellen, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide und bei den Berechnungen berücksichtigte TochternuklideAnlage 5(zu § 27 und Anlage 7) Überwachungsgrenzen sowie Verwertungs- und Beseitigungswege für die Bestimmung der Überwachungsbedürftigkeit von RückständenAnlage 6(zu den §§ 28, 100, 101) Grundsätze für die Ermittlung von Expositionen bei RückständenAnlage 7(zu § 29 Absatz 4) Voraussetzungen für die Entlassung aus der Überwachung bei gemeinsamer Deponierung von überwachungsbedürftigen Rückständen mit anderen Rückständen und AbfällenAnlage 8(zu den §§ 35, 36, 37, 39 sowie Anlage 4) Festlegungen zur FreigabeAnlage 9(zu den §§ 84, 85, 167, 168, 192) Liste der Daten über hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ), die im Register über hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ-Register) erfasst werdenAnlage 10(zu den §§ 91, 92) StrahlenzeichenAnlage 11(zu den §§ 100, 101, 102, 160, 168, Anlage 6 und Anlage 8) Annahmen bei der Berechnung der ExpositionAnlage 12(zu § 103 Absatz 3) Leitstellen des Bundes für die Emissions- und ImmissionsüberwachungAnlage 13(zu § 106 Absatz 4) Information der Bevölkerung zur Vorbereitung auf einen NotfallAnlage 14(zu § 108) Kriterien für die Bedeutsamkeit eines Vorkommnisses bei medizinischer Exposition und bei Exposition der untersuchten Person bei einer nichtmedizinischen AnwendungAnlage 15(zu § 108) Kriterien für die Bedeutsamkeit eines Vorkommnisses in einer geplanten ExpositionssituationAnlage 16(zu § 149) Kriterien zur Bestimmung der Art und des Ausmaßes des mit einer Tätigkeit verbundenen RisikosAnlage 17(zu § 159) Aktivitätsindex und nicht zu überschreitende Werte nach § 135 Absatz 1 Satz 3 des StrahlenschutzgesetzesAnlage 18(zu den §§ 171, 197) Dosis- und MessgrößenAnlage 19(zu § 181) Prüfungen zum Erwerb und Erhalt der erforderlichen fachlichen Qualifikation für die Ausübung einer Tätigkeit als behördlich bestimmter Sachverständiger nach § 172 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes