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StrlSchV

Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 23.10.2024 I Nr. 324

Sonst: Ersetzt V 751-1-8 v. 20.7.2001 I 1714; 2002 I 1459 (StrlSchV 2001)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR203600018

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 683ba2d0263a448ea5a1be78dc1ac00d59a019eff2d812510bad92003f059d8a

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Inhaltsverzeichnis

Abschnitt 6 Schutz der Bevölkerung und der Umwelt§ 99Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe§ 100Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden Exposition§ 101Ermittlung der von Einzelpersonen der Bevölkerung erhaltenen Exposition§ 102Zulässige Ableitungen radioaktiver Stoffe§ 103Emissions- und Immissionsüberwachung§ 104Begrenzung der Exposition durch StörfälleAbschnitt 7 Vorkommnisse§ 105Vorbereitende Maßnahmen zur Vermeidung, zum Erkennen und zur Eindämmung der Auswirkungen eines Vorkommnisses bei der Anwendung am Menschen§ 106Vorbereitende Maßnahmen für Notfälle oder Störfälle§ 107Maßnahmen bei einem Notfall oder Störfall§ 108Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses§ 109Untersuchung, Aufzeichnung und Aufbewahrung§ 110Aufgaben der zuständigen Aufsichtsbehörden§ 111Aufgaben der zentralen Stelle§ 112Meldung und Erfassung von Vorkommnissen nach anderen Rechtsvorschriften§ 113AusnahmeAbschnitt 8 Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am MenschenUnterabschnitt 1 Technische Anforderungen§ 114Anforderungen an die Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen§ 115Qualitätssicherung vor Inbetriebnahme; Abnahmeprüfung; Bezugswertfestlegung§ 116Konstanzprüfung§ 117Aufzeichnungen§ 118BestandsverzeichnisUnterabschnitt 2 Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen§ 119Rechtfertigende Indikation§ 120Schutz von besonderen Personengruppen§ 121Maßnahmen bei der Anwendung§ 122Beschränkung der Exposition§ 123Anforderungen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie§ 124Informationspflichten§ 125Diagnostische Referenzwerte; Bevölkerungsdosis§ 126Risikobeurteilung vor Strahlenbehandlungen§ 127Aufbewahrung, Weitergabe und Übermittlung von Aufzeichnungen, Röntgenbildern, digitalen Bilddaten und sonstigen Untersuchungsdaten§ 128Bestimmung von ärztlichen und zahnärztlichen Stellen zur Qualitätssicherung§ 129Mitteilung der Aufnahme und Beendigung einer Tätigkeit an eine ärztliche oder zahnärztliche Stelle§ 130Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch ärztliche und zahnärztliche Stellen§ 131Medizinphysik-Experte§ 132Aufgaben des Medizinphysik-ExpertenAbschnitt 9 Besondere Anforderungen bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung zum Zweck der medizinischen Forschung§ 133Grundsatz der Einwilligung nach Aufklärung und Befragung§ 134Einwilligungen der in das Forschungsvorhaben eingeschlossenen Person§ 135Aufklärung und Befragung§ 136Anwendung an nicht Einwilligungsfähigen und an Minderjährigen§ 137Weitere Anwendungsverbote und Anwendungsbeschränkungen§ 138Besondere Schutzpflichten§ 139Qualitätssicherung§ 140Aufbewahrungspflichten; weitere Regelungen zu Aufzeichnungen§ 141Mitteilungspflichten§ 142Abschlussbericht§ 143Behördliche SchutzanordnungAbschnitt 10 Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Tier in der Tierheilkunde§ 144Anforderungen im Zusammenhang mit der AnwendungAbschnitt 11 Berechtigte Personen§ 145Berechtigte Personen bei der Anwendung am Menschen§ 146Berechtigte Personen in der Tierheilkunde§ 147Berechtigte Personen außerhalb der Anwendung am Menschen oder der TierheilkundeKapitel 7 Informationspflichten des Herstellers§ 148Informationspflichten des Herstellers von GerätenKapitel 8 Aufsichtsprogramm§ 149AufsichtsprogrammTeil 3 Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen§ 150Dosimetrie bei Einsatzkräften§ 151Besondere ärztliche Überwachung von Einsatzkräften§ 152Hilfeleistung und Beratung von Behörden, Hilfsorganisationen und Einsatzkräften bei einem NotfallTeil 4 Strahlenschutz bei bestehenden ExpositionssituationenKapitel 1 Schutz vor RadonAbschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften für Aufenthaltsräume und für Arbeitsplätze§ 153Festlegung von Gebieten nach § 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes§ 154Maßnahmen zum Schutz vor Radon für Neubauten in Gebieten nach § 121 Absatz 1 Satz 1 des StrahlenschutzgesetzesAbschnitt 2 Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen§ 155Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration; anerkannte Stelle§ 156Arbeitsplatzbezogene Abschätzung der Exposition§ 157Ermittlung der Exposition und der Körperdosis§ 158Weitere Anforderungen des beruflichen StrahlenschutzesKapitel 2 Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten§ 159Ermittlung der spezifischen AktivitätKapitel 3 Radioaktive Altlasten§ 160Ermittlung der Exposition§ 161Prüfwerte bei radioaktiven Altlasten und bei der Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus§ 162Emissions- und Immissionsüberwachung bei der Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus§ 163Grundsätze für die Optimierung von Sanierungsmaßnahmen§ 164Inhalt von Sanierungsplänen§ 165Schutz der Arbeitskräfte bei radioaktiven AltlastenKapitel 4 Sonstige bestehende Expositionssituationen§ 166Schutz der Arbeitskräfte bei sonstigen bestehenden ExpositionssituationenTeil 5 Expositionssituationsübergreifende VorschriftenKapitel 1 Abhandenkommen, Fund und Erlangung; kontaminiertes Metall§ 167Abhandenkommen§ 168Fund und Erlangung§ 169Kontaminiertes Metall§ 170Information des zuständigen BundesministeriumsKapitel 2 Dosis- und Messgrößen§ 171Dosis- und MessgrößenKapitel 3 Gemeinsame Vorschriften für die berufliche Exposition§ 172Messstellen§ 173Strahlenschutzregister§ 174Strahlenpass§ 175Ermächtigte Ärzte§ 176DuldungspflichtenKapitel 4 Bestimmung von Sachverständigen§ 177Bestimmung von Sachverständigen§ 178Erweiterung der Bestimmung§ 179Überprüfung der Zuverlässigkeit§ 180Unabhängigkeit§ 181Fachliche Qualifikation§ 182Prüfmaßstab§ 183Pflichten des behördlich bestimmten SachverständigenTeil 6 SchlussbestimmungenKapitel 1 Ordnungswidrigkeiten§ 184OrdnungswidrigkeitenKapitel 2 Übergangsvorschriften§ 185Bauartzulassung (§§ 16 bis 26)§ 186Rückstände (§ 29)§ 187Freigabe (§§ 31 bis 42)§ 188Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes (§§ 44 und 45)§ 189Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz (§§ 47, 49 und 51)§ 190Übergangsvorschriften im Zusammenhang mit Strahlenschutzbereichen (§§ 52 bis 62)§ 191Dosisrichtwerte bei Tätigkeiten (§ 72)§ 192Register über hochradioaktive Strahlenquellen (§ 84)