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StrlSchV

Anlage 9(zu den §§ 84, 85, 167, 168, 192) Liste der Daten über hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ), die im Register über hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ-Register) erfasst werden

Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2131 - 2133)

1Inhaber der Genehmigung (Besitzer)
Hersteller, Nutzer
oder
Lieferant
Inhaber einer Genehmigung zum Umgang mit hochradioaktiven Strahlenquellen nach § 9 AtG oder nach § 12 Absatz 1 Nummer 3 StrlSchG oder nach den §§ 6, 7 und 9b AtG (auf Grund der Erstreckungswirkung gemäß § 10a Absatz 2 AtG)
Inhaber einer Genehmigung nach § 3 AtG oder nach § 12
NameName der Firma oder der Institution
Anschriftvollständige Postadresse
AnsprechpartnerName, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
Land
2Angaben zur Genehmigung
Nummer
Datum der Erteilung
Ablaufdatum
Genehmigungsbehörde/
zuständige Aufsichtsbehörde
3Angaben zur HRQ
HRQ-IdentifzierungsnummerIdentifizierungsnummer der hochradioaktiven Strahlenquelle nach § 92 Absatz 1
VerwendungAngabe über die Verwendung der hochradioaktiven Strahlenquelle, z. B. Blutbestrahlung oder industrielle Radiographie
Gerätenummer des Herstellers
4Angaben zum Hersteller/Lieferant
Ist der Hersteller der hochradioaktiven Strahlenquelle außerhalb der Europäischen Atomgemeinschaft niedergelassen, so ist zusätzlich der Name und die Anschrift des Verbringers oder des Lieferanten anzugeben.
NameName der Firma oder der Institution
Anschriftvollständige Postadresse
Land
5HRQ-Merkmale
Radionuklid
Zeitpunkt der
Herstellung oder des ersten Inverkehrbringens
Aktivität zum Zeitpunkt der Herstellung oder
anderes Referenzdatum für die Aktivität


ggf. Aktivität zum Zeitpunkt des ersten Inverkehrbringens der hochradioaktiven Strahlenquelle oder bzgl. eines anderen Referenzdatums, falls Aktivität zum Zeitpunkt der Herstellung nicht bekannt
Quellentyp
Kapseltyp
chemikalische/
physikalische
Eigenschaften
ISO-Einstufung
ANSI-Einstufung
Bescheinigung über besondere FormAngaben über das Datum der Erteilung einer „special Form“-Zulassung und ggf. über deren Verlängerungen
IAEA-QuellenkategorieCat 1, 2 oder 3
Neutronenquelleja/nein
Neutronenquellentarget
Neutronenfluss
6Art der Nutzung
ortsfeste Nutzung,
Lagerung oder
mobile Nutzung


Angabe, sofern es sich um einen ortsveränderlichen Umgang handelt und die hochradioaktive Strahlenquelle nicht länger als vier Wochen an einem anderen Ort verbleibt
7Standort der HRQ (Nutzung, Lagerung oder ständiger Lagerort bei mobiler Nutzung)
falls abweichend von 1
NameName der Firma oder der Institution
Anschriftvollständige Postadresse
Land
zuständige
Aufsichtsbehörde
ggf. Genehmigungsnummer
8Eingang der HRQ
EingangsdatumDatum des Erlangens der Sachherrschaft
erhalten von:
Hersteller, anderer Nutzer oder Lieferant
NameName der Firma oder der Institution
Anschriftvollständige Postadresse
AnsprechpartnerName, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
Land
9Weitergabe der HRQ
Datum der WeitergabeDatum der Aufgabe der Sachherrschaft
Weitergabe an:
Hersteller, anderer Nutzer, Lieferant oder
Entsorgungseinrichtung



Landessammelstelle oder Anlage des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle nach § 9a Absatz 3 Satz 1 AtG
NameName der Firma oder der Institution
Anschriftvollständige Postadresse
AnsprechpartnerName, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
Land
Genehmigungsnummer
Datum der Erteilung
der Genehmigung
Ablaufdatum der Genehmigung
10Prüfung der HRQ
jeweils Art und Datum
der Kontrolle auf
Unversehrtheit und Dichtheit
Datum der Prüfung auf Unversehrtheit und Dichtheit nach § 89 Absatz 2
11Sonstige Angaben
Verlust einer HRQ:
Datum
Widerrechtliche Entwendung einer HRQ – (z. B. Diebstahl):
Datum
Wiederauffinden einer HRQ:
Datum
Ort
Fund einer HRQ:
Datum
Ort
12Weitere Bemerkungen
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 23.10.2024 I Nr. 324

Sonst: Ersetzt V 751-1-8 v. 20.7.2001 I 1714; 2002 I 1459 (StrlSchV 2001)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR203600018

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 683ba2d0263a448ea5a1be78dc1ac00d59a019eff2d812510bad92003f059d8a

XML-Quelle beim Herausgeber

Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (5)
  • § 10a AtGErstreckung auf strahlenschutzrechtliche Genehmigungen; Ausnahmen vom Erfordernis der Genehmigung

    „… bsatz 1 Nummer 3 StrlSchG oder nach den §§ 6, 7 und 9b AtG (auf Grund der Erstreckungswirkung gemäß § 10a Absatz 2 AtG) Inhaber einer Genehmigung nach § 3 AtG oder nach § 12 Name Name der Firma oder der Institution Anschrift vollständige …“

  • § 3 AtGEinfuhr und Ausfuhr

    „… 9b AtG (auf Grund der Erstreckungswirkung gemäß § 10a Absatz 2 AtG) Inhaber einer Genehmigung nach § 3 AtG oder nach § 12 Name Name der Firma oder der Institution Anschrift vollständige Postadresse Ansprechpartner Name, Telefo …“

  • § 9 AtGBearbeitung, Verarbeitung und sonstige Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb genehmigungspflichtiger Anlagen

    „… utzer oder Lieferant Inhaber einer Genehmigung zum Umgang mit hochradioaktiven Strahlenquellen nach § 9 AtG oder nach § 12 Absatz 1 Nummer 3 StrlSchG oder nach den §§ 6, 7 und 9b AtG (auf Grund der Erstreckungswirkung gemäß § 1 …“

  • § 9a AtGVerwertung radioaktiver Reststoffe und Beseitigung radioaktiver Abfälle

    „… ammelstelle oder Anlage des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle nach § 9a Absatz 3 Satz 1 AtG Name Name der Firma oder der Institution Anschrift vollständige Postadresse Ansprechpartner Name, Telefonnummer, E-Mail …“

  • § 12 StrlSchGGenehmigungsbedürftige Tätigkeiten

    „… nt Inhaber einer Genehmigung zum Umgang mit hochradioaktiven Strahlenquellen nach § 9 AtG oder nach § 12 Absatz 1 Nummer 3 StrlSchG oder nach den §§ 6, 7 und 9b AtG (auf Grund der Erstreckungswirkung gemäß § 10a Absatz 2 AtG) Inhaber einer Genehmigung …“