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§ 4Prüfungsbereiche
- 1.
- „Rechtsbewusstes Handeln“ nach § 5,
- 2.
- „Betriebswirtschaftliches Handeln“ nach § 6,
- 3.
- „Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung“ nach § 7,
- 4.
- „Zusammenarbeit im Betrieb“ nach § 8.
- 1.
- „Technik“ nach § 9,
- 2.
- „Organisation“ nach § 10,
- 3.
- „Führung und Personal“ nach § 11.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0BB0A0023
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3852c21eafd1f7d238a2e5dee1d8ada59a7f59d93abbfdb1fd59099078e63d41