(1) Der Stiftungsrat besteht aus zwölf Mitgliedern. Die oder der Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag und das Bundesministerium der Justiz benennen jeweils drei Mitglieder. Die oder der Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag beruft weitere zwei Mitglieder. Der Deutsche Bundestag wählt vier Mitglieder. Die Mitglieder nach Satz 3 und 4 sollen möglichst Betroffene politischer Verfolgung in der Sowjetischen Besatzungszone oder der Deutschen Demokratischen Republik sein. Für jedes Mitglied wird ein Stellvertreter benannt, berufen oder gewählt.
(2) Der Stiftungsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Der Vorsitzende wird aus den nach Absatz 1 Satz 2 benannten Mitgliedern gewählt.
(3) Die Amtszeit der Mitglieder des Stiftungsrates und ihrer Stellvertreter beträgt vier Jahre. Scheidet ein Mitglied oder ein Stellvertreter vorzeitig aus, so wird für den Rest seiner regulären Amtszeit ein Nachfolger benannt, berufen oder gewählt. Wiederholte Bestellungen sind zulässig.
(4) Der Stiftungsrat erlässt die Satzung der Stiftung. Sie bedarf der Genehmigung der oder des Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag sowie des Bundesministeriums der Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen.
(5) Der Stiftungsrat beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der Stiftung gehören, und überwacht die Tätigkeit des Stiftungsvorstandes. Der Stiftungsrat gibt sich eine Geschäftsordnung.
(6) Der Stiftungsrat ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Er beschließt mit einfacher Mehrheit.
Fassungsangaben der Quelle
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.