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Allgemeine Hinweise

Gesetz über die Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 1.7.2025 +++)

das G wurde als Artikel 1 des G v. 25.2.2025 vom Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es tritt gem. Art. 7 Abs. 2 dieses G am 1.7.2025 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR03F0B0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1e5221a113e462672c96fe19c8ec47305d24faa3f26bd57f8f6f52eba45f3df1

XML-Quelle beim Herausgeber