StandAG
Anlage 12(zu § 25) Planungswissenschaftliche Abwägungskriterien
Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle
| Kriterium | Wertungsgruppe | ||
| günstig | bedingt günstig | weniger günstig | |
| Abstand zu vorhandener bebauter Fläche von Wohngebieten und Mischgebieten | Abstand > 1 000 m | Abstand 500 – 1 000 m | Abstand < 500 m |
| Emissionen (zum Beispiel Lärm, Schadstoffe) | Unterschreitung der Vorsorgewerte | Überschreitung der Vorsorgewerte in bestimmten Phasen bei Einhaltung der Grenzwerte | Überschreitung der Vorsorgewerte in bestimmten Phasen |
| oberflächennahe Grundwasservorkommen zur Trinkwasser- gewinnung | keine | Nutzung potenziell möglich oder Ausweichpotenzial gut erschließbar | Bestehende oder geplante Nutzung und Ausweichpotenzial nur aufwändig erschließbar |
| Überschwemmungsgebiete | keine | ||
| Kriterium | Wertungsgruppe | ||
| günstig | bedingt günstig | weniger günstig | |
| Naturschutz- und Schutzgebiete nach §§ 23 und 32 Bundesnaturschutzgesetz | keine | ||
| bedeutende Kulturgüter | keine | ||
| tiefe Grundwasservorkommen zur Trinkwassergewinnung | keine | Nutzung potenziell möglich oder Ausweichpotenzial gut erschließbar | Bestehende oder geplante Nutzung und Ausweichpotenzial nur aufwändig erschließbar |
| Kriterium | Wertungsgruppe | ||
| günstig | bedingt günstig | weniger günstig | |
| Anlagen, die der zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes unterliegen | keine Anlagen mit Störfallrisiko | vorhandene Anlagen mit Störfallrisiko sind verlegbar | vorhandene Anlagen mit Störfallrisiko sind nicht verlegbar |
| Abbau von Bodenschätzen, einschließlich Fracking | keine Vorkommen | keine Nutzung bestehender Vorkommen/ungünstige Abbaubedingungen | bestehende oder geplante Nutzungen/günstige Abbaubedingungen |
| geothermische Nutzung des Untergrundes | kein Potenzial | bestehende oder geplante Nutzung | |
| Nutzung des geologischen Untergrundes als Erdspeicher (Druckluft, CO2-Verpressung, Gas) | kein Potenzial | bestehende oder geplante Nutzung | |
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 22.3.2023 I Nr. 88
Sonst: Ersetzt V 751-17 v. 23.7.2013 I 2553 (StandAG)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR107410017
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1c1419caad7304d31dcb188efee307a1f888f3322f7181f445add27c5eb2eaee