SpFV
§ 17Datenverarbeitung
Verordnung über das Führen von Sportbooten
- 1.
- Vor- und Nachname des Inhabers,
- 2.
- Anschrift des Inhabers,
- 3.
- Geburtsdatum, Geburtsort des Inhabers,
- 4.
- Datum der Erteilung der Fahrerlaubnis,
- 5.
- Ausstellungsdatum, ausstellende Stelle und Nummer des erteilten Sportbootführerscheins,
- 6.
- nach § 6 Absatz 4 erteilte Auflagen,
- 7.
- im Fall der Verlustmeldung eines Sportbootführerscheins das Datum der Erteilung einer Ersatzausfertigung,
- 8.
- im Fall der Entziehung oder des Ruhens der Fahrerlaubnis den Grund sowie die Frist, innerhalb derer eine neue Fahrerlaubnis nicht erteilt werden darf,
- 9.
- im Fall der Sicherstellung das Datum der Sicherstellung und die verwahrende Behörde.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 72 Abs. 4 G v. 23.10.2024 I Nr. 323
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR101610017
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f89a79dd34fdc15d8a8186d06b07f9be90ae91aaf60134fbc9fb0c8c6453c53c