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SpFV

Anlage 1(zu § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1) Muster für den amtlichen Sportbootführerschein

Verordnung über das Führen von Sportbooten

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 2213; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


Vorderseite
Abbildung der Vorderseite des Sportbootführerscheins mit persönlichen und funktionalen Daten
Rückseite
Abbildung der Rückseite des Sportbootführerscheins mit Erläuterungen zu den Daten
Das Zertifikat ist unter Berücksichtigung der internationalen ISO/IEC-Norm 7810 auszustellen.
Ländercode gemäß ISO ALPHA-2.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 72 Abs. 4 G v. 23.10.2024 I Nr. 323

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR101610017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f89a79dd34fdc15d8a8186d06b07f9be90ae91aaf60134fbc9fb0c8c6453c53c

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