Zum Gesetzesinhalt

SoldRehaHomG

Allgemeine Hinweise

Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 23.7.2021 +++)

Das G wurde als Artikel 1 des G v. 16.7.2021 I 2993 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es tritt gem. Art. 3 dieses G am 23.7.2021 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 6 G v. 18.6.2026 I Nr. 183

Aufh: Das G tritt gem. § 5 am 31.12.2040 außer Kraft

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR299310021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bfba26bb8c91146d59ff35c0a44bcc612d982a3f7f7215240ebac746b17209c6

XML-Quelle beim Herausgeber