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SGB 8

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 11.9.2012 I 2022;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 23.4.2026 I Nr. 111

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR111630990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 791fe95618c907abbca8d09703d908408c3ed906ed6c1ba77d7fcaca12a76267

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Inhaltsverzeichnis

§ 72aTätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter PersonenZweiter Abschnitt Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit§ 73Ehrenamtliche Tätigkeit§ 74Förderung der freien Jugendhilfe§ 74aFinanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder§ 75Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe§ 76Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben§ 77Vereinbarungen über Kostenübernahme und Qualitätsentwicklung bei ambulanten Leistungen§ 78ArbeitsgemeinschaftenDritter Abschnitt Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung§ 78aAnwendungsbereich§ 78bVoraussetzungen für die Übernahme des Leistungsentgelts§ 78cInhalt der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen§ 78dVereinbarungszeitraum§ 78eÖrtliche Zuständigkeit für den Abschluss von Vereinbarungen§ 78fRahmenverträge§ 78gSchiedsstelleVierter Abschnitt Gesamtverantwortung, Jugendhilfeplanung§ 79Gesamtverantwortung, Grundausstattung§ 79aQualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe§ 80Jugendhilfeplanung§ 81Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen EinrichtungenSechstes Kapitel Zentrale Aufgaben§ 82Aufgaben der Länder§ 83Aufgaben des Bundes, sachverständige Beratung§ 84JugendberichtSiebtes Kapitel Zuständigkeit, KostenerstattungErster Abschnitt Sachliche Zuständigkeit§ 85Sachliche ZuständigkeitZweiter Abschnitt Örtliche ZuständigkeitErster Unterabschnitt Örtliche Zuständigkeit für Leistungen§ 86Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern§ 86aÖrtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige§ 86bÖrtliche Zuständigkeit für Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder§ 86cFortdauernde Leistungsverpflichtung und Fallübergabe bei Zuständigkeitswechsel§ 86dVerpflichtung zum vorläufigen TätigwerdenZweiter Unterabschnitt Örtliche Zuständigkeit für andere Aufgaben§ 87Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen§ 87aÖrtliche Zuständigkeit für Erlaubnis, Meldepflichten und Untersagung§ 87bÖrtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren§ 87cÖrtliche Zuständigkeit für die Beistandschaft, die Pflegschaft, die Vormundschaft und die schriftliche Auskunft nach § 58§ 87dÖrtliche Zuständigkeit für weitere Aufgaben im Vormundschaftswesen§ 87eÖrtliche Zuständigkeit für Beurkundung und BeglaubigungDritter Unterabschnitt Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland§ 88Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im AuslandVierter Unterabschnitt Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche§ 88aÖrtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und JugendlicheDritter Abschnitt Kostenerstattung§ 89Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen Aufenthalt§ 89aKostenerstattung bei fortdauernder Vollzeitpflege§ 89bKostenerstattung bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen§ 89cKostenerstattung bei fortdauernder oder vorläufiger Leistungsverpflichtung§ 89dKostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise§ 89eSchutz der Einrichtungsorte§ 89fUmfang der Kostenerstattung§ 89gLandesrechtsvorbehalt§ 89hÜbergangsvorschriftAchtes Kapitel KostenbeteiligungErster Abschnitt Pauschalierte Kostenbeteiligung§ 90Pauschalierte KostenbeteiligungZweiter Abschnitt Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen§ 91Anwendungsbereich§ 92Ausgestaltung der Heranziehung§ 93Berechnung des Einkommens§ 94Umfang der HeranziehungDritter Abschnitt Überleitung von Ansprüchen§ 95Überleitung von Ansprüchen§ 96(weggefallen)Vierter Abschnitt Ergänzende Vorschriften§ 97Feststellung der Sozialleistungen§ 97aPflicht zur Auskunft§ 97b(weggefallen)§ 97cErhebung von Gebühren und AuslagenNeuntes Kapitel Kinder- und Jugendhilfestatistik§ 98Zweck und Umfang der Erhebung§ 99Erhebungsmerkmale§ 100Hilfsmerkmale§ 101Periodizität und Berichtszeitraum§ 102Auskunftspflicht§ 103ÜbermittlungZehntes Kapitel Straf- und Bußgeldvorschriften§ 104Bußgeldvorschriften§ 105StrafvorschriftenElftes Kapitel Übergangs- und Schlussvorschriften§ 106Einschränkung eines Grundrechts§ 107(weggefallen)§ 108Übergangsregelung