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SGB 7

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254)

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 12.5.2026 I Nr. 140

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR125410996

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ed0a8758bdc585785327f8b7739386a9c9861e9adb20535b57c34bfdea1402b3

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Inhaltsverzeichnis

§ 91Neufestsetzung nach Schul- oder BerufsausbildungVierter Unterabschnitt Besondere Vorschriften für die bei der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation versicherten Seeleute und ihre Hinterbliebenen§ 92Jahresarbeitsverdienst für SeeleuteFünfter Unterabschnitt Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung und ihre Hinterbliebenen§ 93Jahresarbeitsverdienst für landwirtschaftliche Unternehmer, ihre Ehegatten und FamilienangehörigenVierter Abschnitt Mehrleistungen§ 94MehrleistungenFünfter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften für Leistungen§ 95Anpassung von Geldleistungen§ 96Fälligkeit, Auszahlung und Berechnungsgrundsätze§ 97Leistungen ins Ausland§ 98Anrechnung anderer Leistungen§ 99Wahrnehmung von Aufgaben durch die Deutsche Post AG§ 100Verordnungsermächtigung§ 101Ausschluß oder Minderung von Leistungen§ 102Schriftform§ 103Zwischennachricht, UnfalluntersuchungViertes Kapitel Haftung von Unternehmern, Unternehmensangehörigen und anderen PersonenErster Abschnitt Beschränkung der Haftung gegenüber Versicherten, ihren Angehörigen und Hinterbliebenen§ 104Beschränkung der Haftung der Unternehmer§ 105Beschränkung der Haftung anderer im Betrieb tätiger Personen§ 106Beschränkung der Haftung anderer Personen§ 107Besonderheiten in der Seefahrt§ 108Bindung der Gerichte§ 109Feststellungsberechtigung von in der Haftung beschränkten PersonenZweiter Abschnitt Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern§ 110Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern§ 111Haftung des Unternehmens§ 112Bindung der Gerichte§ 113VerjährungFünftes Kapitel OrganisationErster Abschnitt Unfallversicherungsträger§ 114Unfallversicherungsträger§ 115Prävention bei der Unfallversicherung Bund und Bahn§ 116Unfallversicherungsträger im Landesbereich§ 117Unfallversicherungsträger im kommunalen Bereich§ 118Vereinigung von Berufsgenossenschaften§ 119(weggefallen)§ 119a(weggefallen)§ 120Bundes- und LandesgarantieZweiter Abschnitt ZuständigkeitErster Unterabschnitt Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften§ 121Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften§ 122Sachliche und örtliche ZuständigkeitZweiter Unterabschnitt Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft§ 123Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft§ 124Bestandteile des landwirtschaftlichen UnternehmensDritter Unterabschnitt Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand§ 125Zuständigkeit der Unfallversicherung Bund und Bahn§ 126(weggefallen)§ 127(weggefallen)§ 128Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger im Landesbereich§ 129Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger im kommunalen Bereich§ 129aZuständigkeit bei gemeinsamer Beteiligung von Bund, Ländern, Gemeinden oder Gemeindeverbänden an UnternehmenVierter Unterabschnitt Gemeinsame Vorschriften über die Zuständigkeit§ 130Örtliche Zuständigkeit§ 131Zuständigkeit für Hilfs- und Nebenunternehmen§ 132Zuständigkeit für Unfallversicherungsträger§ 133Zuständigkeit für Versicherte§ 134Zuständigkeit bei Berufskrankheiten§ 135Versicherung nach mehreren Vorschriften§ 136Bescheid über die Zuständigkeit, Begriff des Unternehmers§ 136aUnternehmernummer§ 136bVerarbeitung zu Zwecken des Unternehmensbasisdatenregisters§ 136cBetriebsstättenverzeichnis§ 137Wirkung von Zuständigkeitsänderungen§ 138Unterrichtung der Versicherten§ 139Vorläufige Zuständigkeit§ 139aDeutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung – AuslandDritter Abschnitt Weitere Versicherungseinrichtungen§ 140Haftpflicht- und Auslandsversicherung§ 141Träger der Versicherungseinrichtungen, Aufsicht§ 142Gemeinsame Einrichtungen§ 143(weggefallen)Vierter Abschnitt Dienstrecht§ 144Dienstordnung§ 145Regelungen in der Dienstordnung§ 146Verletzung der Dienstordnung§ 147Aufstellung und Änderung der Dienstordnung§ 147aDienstbezüge der Geschäftsführer der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau§ 148Dienstrechtliche Vorschriften für die Unfallversicherung Bund und Bahn§ 149Dienstrechtliche Vorschriften für die gewerblichen BerufsgenossenschaftenSechstes Kapitel Aufbringung der MittelErster Abschnitt Allgemeine VorschriftenErster Unterabschnitt Beitragspflicht§ 150Beitragspflichtige§ 151Beitragserhebung bei überbetrieblichen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen DienstenZweiter Unterabschnitt Beitragshöhe§ 152Umlage§ 153Berechnungsgrundlagen§ 154Berechnungsgrundlagen in besonderen Fällen§ 155Beiträge nach der Zahl der Versicherten§ 156Beiträge nach einem auf Arbeitsstunden aufgeteilten Arbeitsentgelt§ 157Gefahrtarif§ 158Genehmigung§ 159Veranlagung der Unternehmen zu den Gefahrklassen§ 160Änderung der Veranlagung§ 161Mindestbeitrag§ 162Zuschläge, Nachlässe, Prämien§ 163Beitragszuschüsse für KüstenfischerDritter Unterabschnitt Vorschüsse und Sicherheitsleistungen§ 164Beitragsvorschüsse und SicherheitsleistungenVierter Unterabschnitt Umlageverfahren§ 165Nachweise§ 166Auskunftspflicht der Unternehmer und Beitragsüberwachung§ 167Beitragsberechnung§ 168Beitragsbescheid§ 169Erhebung von Säumniszuschlägen§ 170Beitragszahlung an einen anderen UnfallversicherungsträgerFünfter Unterabschnitt Betriebsmittel, Rücklage und Verwaltungsvermögen§ 171(weggefallen)§ 172Betriebsmittel§ 172aRücklage§ 172bVerwaltungsvermögen§ 172cAltersrückstellungenSechster Unterabschnitt Zusammenlegung und Teilung der Last, Teilung der Entschädigungslast bei Berufskrankheiten, Erstattungsansprüche der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft§ 173Zusammenlegung und Teilung der Last§ 174Teilung der Entschädigungslast bei Berufskrankheiten§ 175Erstattungsansprüche der landwirtschaftlichen BerufsgenossenschaftSiebter Unterabschnitt Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften