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SGB 7

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254)

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 12.5.2026 I Nr. 140

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR125410996

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ed0a8758bdc585785327f8b7739386a9c9861e9adb20535b57c34bfdea1402b3

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Inhaltsverzeichnis

§ 176Grundsatz§ 177Begriffsbestimmungen§ 178Gemeinsame Tragung der Rentenlasten§ 179Sonderregelung bei außergewöhnlicher Belastung§ 180Freibeträge, Unternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht§ 181Durchführung des AusgleichsZweiter Abschnitt Besondere Vorschriften für die landwirtschaftliche Unfallversicherung§ 182Berechnungsgrundlagen§ 183Umlageverfahren§ 183aRechenschaft über die Verwendung der Mittel§ 184Rücklage§ 184a(weggefallen)§ 184b(weggefallen)§ 184c(weggefallen)§ 184d(weggefallen)Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand§ 185Gemeindeunfallversicherungsverbände, Unfallkassen der Länder und Gemeinden, gemeinsame Unfallkassen, Feuerwehr-Unfallkassen§ 186Aufwendungen der Unfallversicherung Bund und BahnVierter Abschnitt Gemeinsame VorschriftenErster Unterabschnitt Berechnungsgrundsätze§ 187BerechnungsgrundsätzeZweiter Unterabschnitt Reduzierung der Kosten für Verwaltung und Verfahren§ 187aReduzierung der Kosten für Verwaltung und Verfahren in der landwirtschaftlichen UnfallversicherungSiebtes Kapitel Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern und ihre Beziehungen zu DrittenErster Abschnitt Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern§ 188Auskunftspflicht der Krankenkassen§ 189Beauftragung einer Krankenkasse§ 190Pflicht der Unfallversicherungsträger zur Benachrichtigung der Rentenversicherungsträger beim Zusammentreffen von RentenZweiter Abschnitt Beziehungen der Unfallversicherungsträger zu Dritten§ 191Unterstützungspflicht der Unternehmer§ 192Mitteilungs- und Auskunftspflichten von Unternehmern und Bauherren§ 193Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer§ 194Meldepflicht der Eigentümer von Seeschiffen§ 195Unterstützungs- und Mitteilungspflichten von Kammern und der für die Erteilung einer Gewerbe- oder Bauerlaubnis zuständigen Behörden§ 196Mitteilungspflichten der Schiffsvermessungs- und -registerbehörden§ 197Übermittlungspflicht weiterer Behörden§ 198Auskunftspflicht der GrundstückseigentümerAchtes Kapitel DatenschutzErster Abschnitt Grundsätze§ 199Verarbeitung von Daten durch die Unfallversicherungsträger§ 200Einschränkung der ÜbermittlungsbefugnisZweiter Abschnitt Datenverarbeitung durch Ärzte§ 201Erhebung, Speicherung und Übermittlung von Daten durch Ärzte und Psychotherapeuten§ 202Anzeigepflicht von Ärzten bei Berufskrankheiten§ 203Auskunftspflicht von ÄrztenDritter Abschnitt Dateisysteme§ 204Errichtung eines Dateisystems für mehrere Unfallversicherungsträger§ 205(weggefallen)Vierter Abschnitt Sonstige Vorschriften§ 206Verarbeitung von Daten für die Forschung zur Bekämpfung von Berufskrankheiten§ 207Verarbeitung von Daten zur Verhütung von Versicherungsfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren§ 208Auskünfte der Deutschen Post AGNeuntes Kapitel Bußgeldvorschriften§ 209Bußgeldvorschriften§ 210Zuständige Verwaltungsbehörde§ 211Zusammenarbeit bei der Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenZehntes Kapitel Übergangsrecht§ 212Grundsatz§ 213Versicherungsschutz§ 214Geltung auch für frühere Versicherungsfälle§ 215Sondervorschriften für Versicherungsfälle in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet§ 216(weggefallen)§ 217Bestandsschutz§ 218(weggefallen)§ 218aLeistungen an Hinterbliebene§ 218bRückwirkende Anerkennung von Berufskrankheiten§ 218cAuszahlung laufender Geldleistungen bei Beginn vor dem 1. April 2004§ 218dBesondere Zuständigkeiten§ 218eÜbergangsregelungen aus Anlass des Übergangs der Beitragsüberwachung auf die Träger der Deutschen Rentenversicherung§ 218fEvaluation§ 218gÜbergangsregelungen bei epidemischer Lage von nationaler Tragweite§ 219(weggefallen)§ 219aAltersrückstellungen§ 220Ausgleich unter den gewerblichen Berufsgenossenschaften§ 221Besondere Vorschriften für die landwirtschaftliche Unfallversicherung§ 221aVerarbeitung von Daten durch die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft§ 221bÜbergangszeit und Beitragsangleichung in der landwirtschaftlichen UnfallversicherungElftes Kapitel Übergangsvorschriften zur Neuorganisation der gesetzlichen Unfallversicherung§ 222Neuorganisation der gewerblichen Berufsgenossenschaften§ 223Neuorganisation der landesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen HandAnlage 1(zu § 114) Gewerbliche BerufsgenossenschaftenAnlage 2(weggefallen)