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SG

Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 30.5.2005 I 1482;

Stand: zuletzt geändert Art. 5 G v. 9.1.2026 I Nr. 7

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR001140956

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 60248720998b430f919da6611bc2d8b9380fa16640bcb2f6be4f7ae59f322342

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Inhaltsverzeichnis

3. Heranziehungsverfahren§ 69Zuständigkeit§ 69aRegister für der Dienstleistungsüberwachung unterliegende Personen§ 70Verfahren§ 71Ärztliche Untersuchung, Anhörung§ 72Heranziehung von ungedienten Dienstleistungspflichtigen§ 73Heranziehung von gedienten Dienstleistungspflichtigen4. Beendigung der Dienstleistungen und Verlust des Dienstgrades§ 74Beendigung der Dienstleistungen§ 75Entlassung aus den Dienstleistungen§ 76Ausschluss von Dienstleistungen und Verlust des Dienstgrades5. Überwachung und Durchsetzung der Dienstleistungspflicht§ 77Dienstleistungsüberwachung; Haftung§ 78Aufenthaltsfeststellungsverfahren§ 79Vorführung und Zuführung6. Verhältnis zur Wehrpflicht§ 80KonkurrenzregelungFünfter Abschnitt Dienstliche Veranstaltungen§ 81Zuziehung zu dienstlichen VeranstaltungenSechster Abschnitt Rechtsschutz1. Rechtsweg§ 82Zuständigkeiten2. Rechtsbehelfe und Rechtsmittel gegen Verwaltungsakte nach dem Vierten Abschnitt§ 83Besondere Vorschriften für das Vorverfahren§ 84Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts§ 85Besondere Vorschriften für die AnfechtungsklageSiebter Abschnitt Sonderregelungen, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften§ 86Bußgeldvorschriften§ 87Einstellung von anderen Bewerbern§ 88Entlassung von anderen Bewerbern§ 89Mitteilungen in Strafsachen§ 90Organisationsgesetz§ 91Aufwuchs des aktiven militärischen Personals und der Reserve§ 91aBericht über den Aufwuchs des militärischen Personals und der Reserve§ 92Übergangsvorschrift für die Laufbahnen§ 93Verordnungsermächtigungen§ 94Übergangsvorschrift aus Anlass des Änderungsgesetzes vom 24. Februar 1983 (BGBl. I S. 179)§ 95Übergangsvorschrift aus Anlass des Änderungsgesetzes vom 6. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2588)§ 96Übergangsvorschrift aus Anlass des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes§ 97Übergangsvorschrift aus Anlass des Änderungsgesetzes vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1815)§ 98Übergangsvorschrift aus Anlass des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011§ 99Übergangsvorschrift aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes§ 100Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung§ 101Übergangsvorschrift aus Anlass des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes