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KVR

Internationale Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (Anlage zu § 1 der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See)

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 7.12.2021 I 5188

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR008160977

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 930f5ffe0494b6868f82da40eac8aeb0c6e2f97666f5075e5aa7bca708d9b2c0

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseTeil A AllgemeinesRegel 1AnwendungRegel 2VerantwortlichkeitRegel 3Allgemeine BegriffsbestimmungenTeil B Ausweich- und FahrregelnAbschnitt I Verhalten von Fahrzeugen bei allen SichtverhältnissenRegel 4AnwendungRegel 5AusguckRegel 6Sichere GeschwindigkeitRegel 7Möglichkeit der Gefahr eines ZusammenstoßesRegel 8Manöver zur Vermeidung von ZusammenstößenRegel 9Enge FahrwasserRegel 10VerkehrstrennungsgebieteAbschnitt II Verhalten von Fahrzeugen, die einander in Sicht habenRegel 11AnwendungRegel 12SegelfahrzeugeRegel 13ÜberholenRegel 14Entgegengesetzte KurseRegel 15Kreuzende KurseRegel 16Maßnahmen des AusweichpflichtigenRegel 17Maßnahmen des KurshaltersRegel 18Verantwortlichkeiten der Fahrzeuge untereinanderAbschnitt III Verhalten von Fahrzeugen bei verminderter SichtRegel 19Verhalten von Fahrzeugen bei verminderter SichtTeil C Lichter und SignalkörperRegel 20AnwendungRegel 21BegriffsbestimmungenRegel 22Tragweite der LichterRegel 23Maschinenfahrzeuge in FahrtRegel 24Schleppen und SchiebenRegel 25Segelfahrzeuge in Fahrt und Fahrzeuge unter RuderRegel 26FischereifahrzeugeRegel 27Manövrierunfähige oder manövrierbehinderte FahrzeugeRegel 28Tiefgangbehinderte FahrzeugeRegel 29LotsenfahrzeugeRegel 30Fahrzeuge vor Anker und auf GrundRegel 31WasserflugzeugeTeil D Schall- und LichtsignaleRegel 32BegriffsbestimmungenRegel 33Ausrüstung für SchallsignaleRegel 34Manöver- und WarnsignaleRegel 35Schallsignale bei verminderter SichtRegel 36AufmerksamkeitssignaleRegel 37NotsignaleTeil E BefreiungenRegel 38BefreiungenTeil F Überprüfung der Einhaltung des ÜbereinkommensRegel 39BegriffsbestimmungenRegel 40AnwendungRegel 41Überprüfung der EinhaltungAnlage IAnordnung und technische Einzelheiten der Lichter und SignalkörperAnlage IIZusatzsignale für nahe beieinander fischende FahrzeugeAnlage IIITechnische Einzelheiten der SchallsignalanlagenAnlage IVNotzeichen