KVR
Regel 12Segelfahrzeuge
- i)
- Wenn sie den Wind nicht von derselben Seite haben, muß das Fahrzeug, das den Wind von Backbord hat, dem anderen ausweichen;
- ii)
- wenn sie den Wind von derselben Seite haben, muß das luvwärtige Fahrzeug dem leewärtigen ausweichen;
- iii)
- wenn ein Fahrzeug mit Wind von Backbord ein Fahrzeug in Luv sichtet und nicht mit Sicherheit feststellen kann, ob das andere Fahrzeug den Wind von Backbord oder von Steuerbord hat, muß es dem anderen ausweichen.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 7.12.2021 I 5188
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR008160977
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 930f5ffe0494b6868f82da40eac8aeb0c6e2f97666f5075e5aa7bca708d9b2c0