(1) Die Mitglieder des Internationalen Seegerichtshofs und dessen Kanzler, soweit dieser nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder in der Bundesrepublik Deutschland ständig ansässig ist, genießen die Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen, die den in vergleichbarem Rang stehenden Diplomaten der diplomatischen Missionen in der Bundesrepublik Deutschland gewährt werden.
(2) Auf den Internationalen Seegerichtshof mit Sitz in Hamburg, seine Bediensteten, die Ehegatten der Bediensteten, die von ihnen unterhaltenen Familienmitglieder sowie die Sachverständigen, einschließlich der Streitparteien, der Vertreter der Streitparteien und der Zeugen, die Aufträge des Internationalen Seegerichtshofs durchführen, wird das Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen vom 21. November 1947 unter Ausschluß der Artikel IX und X des Abkommens sinngemäß angewendet.
(3) Die deutschen Rechtsvorschriften über die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung sowie über das Kindergeld gelten nicht für den Internationalen Seegerichtshof mit Sitz in Hamburg und seine Bediensteten, sofern die Bediensteten des Internationalen Seegerichtshofs einem System der Sozialen Sicherheit des Internationalen Seegerichtshofs oder einem System, dem sich der Internationale Seegerichtshof angeschlossen hat, angehören, das ausreichende Leistungen vorsieht.
Fassungsangaben der Quelle
Aufh: Die Verordnung tritt gem. Art. 2 Abs. 2 dieser V an dem Tage außer Kraft, an dem ein Abkommen zwischen dem Internationalen Seegerichtshof und der Bundesrepublik Deutschland über Vorrechte und Immunitäten in Kraft tritt
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.