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See-BV

Anlage 1(zu § 2) Abkürzungen

Verordnung über die Befähigungen der Seeleute in der Seeschifffahrt

(Fundstelle: BGBl. I 2014, 482;
bezüglich der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Für Befähigungszeugnisse und Befähigungsnachweise im nautischen Schiffsdienst, Seefunkdienst, technischen und elektrotechnischen Schiffsdienst, Gesamtschiffsbetrieb, Schiffssicherheitsdienst, in der Gefahrenabwehr und für den Schiffsdienst auf besonderen Schiffstypen werden die nachfolgenden Abkürzungen verwendet:
1.Nautischer Schiffsdienst mit Ausnahme der Fischereifahrzeuge
NWONautischer Wachoffizier
NEOErster Offizier
NKKapitän
NWO 500Nautischer Wachoffizier küstennahe Fahrt BRZ 500
NK 500Kapitän küstennahe Fahrt BRZ 500
NK 100Kapitän nationale Fahrt BRZ 100
NWBWachbefähigung Brücke
NVMVollmatrose Deck
2.Nautischer Schiffsdienst auf Fischereifahrzeugen
BKWNautischer Wachoffizier in der Kleinen Hochseefischerei
BGWNautischer Wachoffizier in der Hochseefischerei
BKüKapitän in der Küstenfischerei
BKKapitän in der Kleinen Hochseefischerei
BGKapitän in der Großen Hochseefischerei
3.Seefunkdienst
GOCAllgemeines Betriebszeugnis für GMDSS-Funker
ROCBeschränkt gültiges Betriebszeugnis für GMDSS-Funker
4.Gesamtschiffsbetrieb
GSMSchiffsmechaniker
5.Technischer Schiffsdienst
TWOTechnischer Wachoffizier
TZOZweiter technischer Schiffsoffizier
TLMLeiter der Maschinenanlage
TSMSchiffsmaschinist
TWBWachbefähigung Maschine
TVMVollmatrose Maschine
6.Elektrotechnischer Schiffsdienst
ETOElektrotechnischer Schiffsoffizier
ESESchiffselektriker
7.Schiffssicherheitsdienst und Gefahrenabwehr
SGASicherheitsgrundausbildung
SÜBFühren von Überlebensfahrzeugen und Bereitschaftsbooten
SBBFühren von schnellen Bereitschaftsbooten
SLBLeitung von Brandbekämpfungsmaßnahmen
SRTGrundausbildung in der Gefahrenabwehr auf dem Schiff
SSOBeauftragter für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff
8.Schiffsdienst auf besonderen Schiffstypen
ÖL-CHEM-GTankergrundausbildung Öl- und Chemikalientankschiffe
GAS-GTankergrundausbildung Flüssiggastankschiffe
ÖL-FFortbildung Öltankschiffe
CHEM-FFortbildung Chemikalientankschiffe
GAS-FFortbildung Flüssiggastankschiffe
IGF-GGrundausbildung flüssiggasbetriebene Schiffe
IGF-FFortbildung flüssiggasbetriebene Schiffe
PLR-GGrundausbildung Schiffe in Polargewässern
PLR-FFortbildung Schiffe in Polargewässern
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 25.3.2025 I Nr. 100

Hinweis: Änderung durch Art. 2 V v. 7.9.2026 I Nr. 257 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR046000014

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b4811e2d31ccf40cc7e50a9d34044d0963164c70417d77b96db9d0c6e5a83716

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