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SchwbVWO

Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 23.4.1990 I 811;

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 18.3.2022 I 477

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR019650975

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3816af8a74550328d72df1f84fbb6b7d8f25591736604f10317b1757c4ede062

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtErster Teil Wahl der Schwerbehindertenvertretung in Betrieben und DienststellenErster Abschnitt Vorbereitung der Wahl§ 1Bestellung des Wahlvorstandes§ 2Aufgaben des Wahlvorstandes§ 3Liste der Wahlberechtigten§ 4Einspruch gegen die Liste der Wahlberechtigten§ 5Wahlausschreiben§ 6Wahlvorschläge§ 7Nachfrist für Wahlvorschläge§ 8Bekanntmachung der Bewerber und BewerberinnenZweiter Abschnitt Durchführung der Wahl§ 9Stimmabgabe§ 10Wahlvorgang§ 11Schriftliche Stimmabgabe§ 12Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen§ 13Feststellung des Wahlergebnisses§ 14Benachrichtigung der Gewählten und Annahme der Wahl§ 15Bekanntmachung der Gewählten§ 16Aufbewahrung der Wahlunterlagen§ 17Nachwahl des stellvertretenden MitgliedsDritter Abschnitt Vereinfachtes Wahlverfahren§ 18Voraussetzungen§ 19Vorbereitung der Wahl§ 20Durchführung der Wahl§ 21Nachwahl des stellvertretenden MitgliedsZweiter Teil Wahl der Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung in Betrieben und Dienststellen§ 22WahlverfahrenDritter Teil Wahl der Schwerbehindertenvertretung, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Staatsanwälte und Staatsanwältinnen§ 23WahlverfahrenVierter Teil Wahl der Schwerbehindertenvertretung, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richter und Richterinnen§ 24Vorbereitung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung der Richter und Richterinnen§ 25Durchführung der Wahl§ 26Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds§ 27Wahl der Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richter und RichterinnenFünfter Teil Schlußvorschriften§ 28(weggefallen)§ 29(Inkrafttreten)