SchSiServAusbV
§ 6Abschlussprüfung
Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit
- 1.
- Situationsgerechtes Verhalten und Handeln,
- 2.
- Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste,
- 3.
- Wirtschafts- und Sozialkunde,
- 4.
- Durchführung von Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen.
- 1.
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- a)
- Gefährdungs- und Konfliktpotenziale feststellen und bewerten sowie sein Verhalten und Handeln entsprechend anpassen,
- b)
- Möglichkeiten der Teamarbeit und Kommunikation nutzen,
- c)
- Tätermotive und -verhalten beurteilen,
- d)
- Maßnahmen zum Eigenschutz ergreifen und Methoden der Deeskalation anwenden sowie
- e)
- bei Unfällen und Zwischenfällen erforderliche Hilfsmaßnahmen einleiten
- 2.
- der Prüfling soll berufstypische Aufgaben schriftlich bearbeiten;
- 3.
- die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
- 1.
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- a)
- Gefährdungssituationen und Rechtsverstöße erkennen und rechtlich bewerten sowie
- b)
- Handlungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Rechte von Personen und Institutionen darstellen
- 2.
- der Prüfling soll berufstypische Aufgaben schriftlich bearbeiten;
- 3.
- die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
- 1.
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann;
- 2.
- der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten;
- 3.
- die Prüfungszeit beträgt 45 Minuten.
- 1.
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- a)
- Gefährdungspotenziale im operativen Einsatz beurteilen,
- b)
- die Funktionsweise von sicherheitstechnischen Einrichtungen darstellen,
- c)
- Sicherheitsbestimmungen berücksichtigen sowie
- d)
- die Einhaltung von Arbeits-, Brand- und Umweltschutz sowie Vorschriften des Daten- und Informationsschutzes feststellen und bei Mängeln Maßnahmen einleiten
- 2.
- der Prüfling soll berufstypische Aufgaben schriftlich bearbeiten;
- 3.
- die Prüfungszeit beträgt 45 Minuten;
- 4.
- der Prüfling soll ferner nachweisen, dass er
- a)
- Maßnahmen der Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr durchführen einschließlich melden und berichten,
- b)
- kunden- und serviceorientiert handeln und kommunizieren sowie
- c)
- qualitätssichernde Maßnahmen umsetzen
- 5.
- der Prüfling soll ein fallbezogenes Fachgespräch führen; Grundlage des Fachgesprächs ist eine von zwei von ihm durchgeführten und dokumentierten betrieblichen Aufgaben aus seinem Einsatzbereich; die Dokumentationen sollen eine Beschreibung der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise bei der Ausführung sowie eine Bewertung des Ergebnisses beinhalten; jede Dokumentation soll drei Seiten nicht überschreiten; betriebsübliche Unterlagen sind beizufügen; die Dokumentationen sind dem Prüfungsausschuss vor der Durchführung der Prüfung zuzuleiten; hieraus wählt der Prüfungsausschuss eine aus; der Ausbildende hat zu bestätigen, dass die Aufgaben von dem Prüfling im Betrieb selbstständig durchgeführt worden sind; die Dokumentation wird nicht bewertet;
- 6.
- die Prüfungszeit für das fallbezogene Fachgespräch beträgt höchstens 20 Minuten;
- 7.
- das Ergebnis der schriftlichen Aufgabenbearbeitung ist mit 30 Prozent, das fallbezogene Fachgespräch mit 70 Prozent zu gewichten.
| 1. | Prüfungsbereich Situationsgerechtes Verhalten und Handeln | 20 Prozent, | |
| 2. | Prüfungsbereich Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste | 30 Prozent, | |
| 3. | Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde | 10 Prozent, | |
| 4. | Prüfungsbereich Durchführung von Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen | 40 Prozent. |
- 1.
- im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
- 2.
- in dem Prüfungsbereich Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste mit mindestens „ausreichend“,
- 3.
- in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche mit mindestens „ausreichend“ und
- 4.
- in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR094000008
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a6873c078f2e66293f078fa9bf5fcaf43ce2aff0d142f88a51c7f03dbea1cada