SchRegDV
§ 59
Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 30.11.1994 I 3631; 1995 I 249;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 18.6.2026 I Nr. 184
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR021690980
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): feb8a907cc3ac64126f76333f561f44f63ef856c7bec356fe7eb8b83fe00375d
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (5)
- § 128 GBO
„… des umzuschreibenden Registerblatts gemäß § 93 Satz 1 der Schiffsregisterordnung in Verbindung mit § 128 der Grundbuchordnung in den für das neue Registerblatt bestimmten Datenspeicher durch Übertragung in elektronische Zeichen aufzunehmen sind. …“
- § 69 GBVAnlegung des maschinell geführten Grundbuchs durch Neufassung
„… Neufassung oder die Umstellung zulässig. Für die Neufassung gelten § 13 Abs. 1 und 2 und ergänzend § 69 der Grundbuchverfügung sinngemäß. Das neugefaßte Blatt erhält keine neue Nummer. Für die Umstellung gilt § 70 der Grundbuchverfügung sinngemäß …“
- § 70 GBVAnlegung des maschinell geführten Grundbuchs durch Umstellung
„… rundbuchverfügung sinngemäß. Das neugefaßte Blatt erhält keine neue Nummer. Für die Umstellung gilt § 70 der Grundbuchverfügung sinngemäß. (3) In der Aufschrift ist anstelle des Vermerks nach § 13 Abs. 2 Satz 1 der in § 71 der Grundbuchverfügung f …“
- § 71 GBVFreigabe des maschinell geführten Grundbuchs
„… verfügung sinngemäß. (3) In der Aufschrift ist anstelle des Vermerks nach § 13 Abs. 2 Satz 1 der in § 71 der Grundbuchverfügung für die Umschreibung, die Neufassung oder die Umstellung jeweils bestimmte Freigabevermerk zu setzen. § 15 gilt mit der …“
- § 93 SchRegO
„… lt § 13 mit der Maßgabe, daß die zu übernehmenden Angaben des umzuschreibenden Registerblatts gemäß § 93 Satz 1 der Schiffsregisterordnung in Verbindung mit § 128 der Grundbuchordnung in den für das neue Registerblatt bestimmten Datenspeicher durch Übertragu …“
Hierauf verweisen andere Vorschriften (1)
- § 17 LuftRegVÜbergangsregelung
„… en abweichend von § 7 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 und § 12 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 59 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung auch zur Einführung des neuen Formulars umgeschrieben werden. Eine solche Umstellung soll erfolgen, wenn eine Eintragun …“