SchfAusbV
§ 12Prüfungsbereich „Betriebssicherheit sowie Brandsicherheit“
Verordnung über die Berufsausbildung zum Schornsteinfeger und zur Schornsteinfegerin
- 1.
- hoheitliche Aufgaben von freien Dienstleistungen anhand der schornsteinfegerrechtlichen Regelungen abzugrenzen,
- 2.
- Verordnungen über Kehr- und Überprüfungsarbeiten anzuwenden,
- 3.
- Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Vorgaben sowie terminlicher Vorgaben sowie des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu planen, festzulegen und zu dokumentieren,
- 4.
- Inhalte und Vorgaben aus Bescheiden über technische Anlagen sowie Systeme anzuwenden und Nachweise über die ausgeführten Tätigkeiten zu erstellen,
- 5.
- kehrbezirksrelevante Verwaltungsunterlagen zu erstellen,
- 6.
- technische Unterlagen zu nutzen, zu erstellen und zu bewerten,
- 7.
- Funktions- sowie Gebrauchsfähigkeit von Einrichtungen zur Verbrennungsluftversorgung zu prüfen und Verbrennungsluftnachweise zu erstellen,
- 8.
- Brandschutz in Gebäuden zu planen und brandschutztechnische Maßnahmen durchzuführen,
- 9.
- Gefährdungspotenziale von mangelbehafteten technischen Anlagen sowie Systemen oder von unsachgemäßem Nutzungsverhalten zu erkennen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr aufzuzeigen,
- 10.
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung, zur Wirtschaftlichkeit und zur Nachhaltigkeit durchzuführen und zu dokumentieren und
- 11.
- Mess- und Prüfungsergebnisse sowie Arbeitsabläufe zu dokumentieren und zu erläutern, wesentliche fachliche Zusammenhänge aufzuzeigen und die Vorgehensweise zu begründen.
- 1.
- Durchführen von gesetzlich vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten,
- 2.
- Überprüfen der Einhaltung der Betriebssicherheit sowie der Brandsicherheit in sowie an Gebäuden und
- 3.
- Entwickeln von Vorschlägen zur Optimierung der Betriebssicherheit sowie des Brandschutzes in sowie an Gebäuden.
Sonst: Ersetzt V 7110-6-113 v. 20.6.2012 I 1430 (SchfAusbV 2012)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR02E0A0025
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 942195ceaf712b29daa9c906a4217130f0bb0222cc3b60b70a6d8485dd3a3c1e