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SchaumwZwStV

Verordnung zur Durchführung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 24.10.2022 I 1838

Sonst: Mittelbare Änderung durch Art. 16 G v. 24.10.2022 I 1838 ist berücksichtigt

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR330200009

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 005ddeba7bc3e9e3ffadb1b5cac34e0a92a5f9f6ce752c2b1c5a61a284069e54

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeines§ 1Begriffsbestimmungen§ 1aHauptzollamt; örtliche ZuständigkeitAbschnitt 2 Zu § 1 Absatz 4 Nummer 2 des Gesetzes§ 2Alkoholgehalt, steuerbare MengeAbschnitt 3 Zu den §§ 2, 4, 5 und 14 Absatz 3 des Gesetzes§ 3Steuerlager, Anforderungen an die Einrichtung§ 4Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber§ 5Erteilung der Erlaubnis§ 6Sicherheitsleistung§ 6aÜberprüfung der Erlaubnis§ 7Änderung von Verhältnissen§ 8Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis§ 9Belegheft, Buchführung§ 10Vollständige Zerstörung; unwiederbringlicher Gesamt- oder Teilverlust und Vernichtung§ 11Bestandsaufnahme im Steuerlager§ 11aAmtliche Bescheinigung für unabhängige HerstellerAbschnitt 4 Zu § 6 des Gesetzes§ 12Registrierter EmpfängerAbschnitt 5 Zu § 7 des Gesetzes§ 13Registrierter VersenderAbschnitt 6 Zu den §§ 8 und 28 Nummer 1 des Gesetzes§ 14Begünstigte, Ausstellen der FreistellungsbescheinigungAbschnitt 7 Zu den §§ 9 bis 12 des Gesetzes§ 15Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs und Kontrollsystem; Ausfallverfahren§ 16Erstellen des elektronischen Verwaltungsdokuments; Mitführen des eindeutigen Referenzcodes§ 17Mitführen der Freistellungsbescheinigung§ 18Art und Höhe der Sicherheitsleistung§ 19Annullierung des elektronischen Verwaltungsdokuments§ 20Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Schaumwein bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments§ 21Eingangs- und Ausfuhrmeldung bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments, Streckengeschäft§ 22Beförderungen im Steuergebiet in Sonderfällen§ 23Beförderungen im Steuergebiet in Betriebe von Verwendern§ 24Beginn einer Beförderung im Ausfallverfahren§ 25Annullierung im Ausfallverfahren§ 26Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Schaumwein im Ausfallverfahren§ 27Eingangs- und Ausfuhrmeldung im Ausfallverfahren§ 28Ersatznachweise für die Beendigung der BeförderungAbschnitt 8 Zu den §§ 13 und 14 Absatz 3 und 4 des Gesetzes§ 29Unregelmäßigkeiten während der Beförderung unter SteueraussetzungAbschnitt 9 Zu den §§ 14 und 15 des Gesetzes§ 30Steueranmeldung§ 30aHerstellung von Schaumwein außerhalb eines SteuerlagersAbschnitt 10 Zu § 156 Absatz 1 der Abgabenordnung§ 31KleinbetragsregelungAbschnitt 11 Zu § 18 des Gesetzes§ 32Anmeldung des SchaumweinsAbschnitt 12 Zu § 19 des Gesetzes§ 33Beförderungen zu privaten ZweckenAbschnitt 13 Zu den §§ 20 bis 20c des Gesetzes§ 34Zertifizierter Empfänger§ 34aZertifizierter Versender§ 34bTeilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem; Ausfallverfahren und vereinfachte Verfahren§ 34cErstellen des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments§ 34dÄnderung des Bestimmungsorts bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments§ 34eEingangsmeldung bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments§ 34fBeförderung im Ausfallverfahren§ 34gErsatznachweise für die Beendigung der Beförderung§ 35(weggefallen)Abschnitt 14 Zu § 21 des Gesetzes§ 36VersandhandelAbschnitt 15 Zu § 22 des Gesetzes§ 37Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien VerkehrsAbschnitt 15a Zu § 22b des Gesetzes§ 37aSteueranmeldung; KleinbetragsregelungAbschnitt 16 Zu den §§ 23 und 23a des Gesetzes§ 38Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung§ 38aErteilung der Erlaubnis, Erlaubnisschein§ 38bBelegheft, Buchführung§ 38cLagerung, Bestandsaufnahme§ 38dAbgabe von Schaumwein, zweckwidrige VerwendungAbschnitt 17 Zu § 24 des Gesetzes§ 39Steuerentlastung im SteuergebietAbschnitt 18 Zu § 25 des Gesetzes§ 40Steuerentlastung bei der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien VerkehrsAbschnitt 19 Zu § 26 des Gesetzes und § 212 Absatz 1 Nummer 8 der Abgabenordnung§ 41Probenentnahme im Rahmen der SteueraufsichtAbschnitt 20 (weggefallen)§ 42(weggefallen)Abschnitt 20a Zu § 28 Nummer 4 des Gesetzes(XXXX) §§ 42a bis 42f(weggefallen)Abschnitt 21 Zu den §§ 29 und 31 des Gesetzes§ 43Zwischenerzeugnisse§ 43aAmtliche Bescheinigung für unabhängige Hersteller§ 44Beförderungen zu privaten Zwecken§ 45(weggefallen)Abschnitt 22 Zu den §§ 32 und 33 des Gesetzes§ 46Steuerlagerinhaber§ 47Belegheft, Buchführung§ 47aAmtliche Bescheinigung für unabhängige Hersteller§ 48Registrierter Empfänger§ 49Registrierter Versender§ 50Verfahren für die Beförderung von Wein unter Steueraussetzung in andere, aus anderen und über andere MitgliedstaatenAbschnitt 23 Zu § 33 des Gesetzes§ 51Zertifizierter Empfänger§ 51aZertifizierter Versender§ 51bVerfahren für die Beförderung von Wein des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere, aus anderen oder über andere Mitgliedstaaten§ 52VersandhandelAbschnitt 24 Zu § 381 Absatz 1 der Abgabenordnung§ 53OrdnungswidrigkeitenAbschnitt 25 Schlussbestimmungen§ 54Übergangsregelungen