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SBkBG

§ 3

Gesetz über die Staatsbank Berlin

Die Geschäfte der Bank sind nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen. Die Erzielung von Gewinn ist nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 22.12.1997 I 3251

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: DDNR005040990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ba9f6c5733aca39d49641395c10eae1222b334e62f54e7d07b27c7524f4bddf1

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