SatDSiG
§ 6Anzeigepflicht
- 1.
- Änderungen von Tatsachen, die er zur Eintragung in das Handels- oder Vereinsregister anzumelden hat, und
- a)
- soweit der Betreiber in der Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft tätig ist, Änderungen des Gesellschaftsvertrages oder
- b)
- soweit der Betreiber in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung tätig ist, Änderungen in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung,
- 2.
- tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass ein Dritter die Befehlsfolgen zur Kommandierung des Orbital- oder Transportsystems, zur Steuerung des Sensors oder der Sensoren oder zur Steuerung der Übermittlung der Daten vom Orbital- oder Transportsystem absetzt oder abzusetzen versucht, sowie
- 3.
- Änderungen der nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 getroffenen Maßnahmen
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 19.4.2021 I 771
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR259000007
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2be8ff3182022e3a454a51cbb76c71d5cf07451d90d4d33fc05adc81bae68569