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RVG

Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 15.3.2022 I 610;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 8.12.2025 I Nr. 318

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR078800004

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 51019d65e1d783759d31a3d67ff21ec35d922d309a82d575a08848c89de42dde

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Geltungsbereich§ 2Höhe der Vergütung§ 3Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten§ 3aVergütungsvereinbarung§ 4Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung§ 4aErfolgshonorar§ 4bFehlerhafte Vergütungsvereinbarung§ 5Vergütung für Tätigkeiten von Vertretern des Rechtsanwalts§ 6Mehrere Rechtsanwälte§ 7Mehrere Auftraggeber§ 8Fälligkeit, Hemmung der Verjährung§ 9Vorschuss§ 10Berechnung§ 11Festsetzung der Vergütung§ 12Anwendung von Vorschriften über die Prozesskostenhilfe§ 12aAbhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör§ 12bElektronische Akte, elektronisches Dokument§ 12cRechtsbehelfsbelehrungAbschnitt 2 Gebührenvorschriften§ 13Wertgebühren§ 14Rahmengebühren§ 15Abgeltungsbereich der Gebühren§ 15aAnrechnung einer GebührAbschnitt 3 Angelegenheit§ 16Dieselbe Angelegenheit§ 17Verschiedene Angelegenheiten§ 18Besondere Angelegenheiten§ 19Rechtszug; Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen§ 20Verweisung, Abgabe§ 21Zurückverweisung, Fortführung einer Folgesache als selbständige FamiliensacheAbschnitt 4 Gegenstandswert§ 22Grundsatz§ 23Allgemeine Wertvorschrift§ 23aGegenstandswert im Verfahren über die Prozesskostenhilfe§ 23bGegenstandswert im Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz§ 24Gegenstandswert im Umsetzungsverfahren nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz§ 25Gegenstandswert in der Vollstreckung und bei der Vollziehung§ 26Gegenstandswert in der Zwangsversteigerung§ 27Gegenstandswert in der Zwangsverwaltung§ 28Gegenstandswert im Insolvenzverfahren§ 29Gegenstandswert im Verteilungsverfahren nach der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung§ 29aGegenstandswert in Verfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz§ 30Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Asylgesetz§ 31Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz§ 31aAusschlussverfahren nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz§ 31bGegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen§ 32Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren§ 33Wertfestsetzung für die RechtsanwaltsgebührenAbschnitt 5 Außergerichtliche Beratung und Vertretung§ 34Beratung, Gutachten und Mediation§ 35Hilfeleistung in Steuersachen§ 36Schiedsrichterliche Verfahren und Verfahren vor dem SchiedsgerichtAbschnitt 6 Gerichtliche Verfahren§ 37Verfahren vor den Verfassungsgerichten§ 38Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften§ 38aVerfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte§ 39Von Amts wegen beigeordneter Rechtsanwalt§ 40Als gemeinsamer Vertreter bestellter Rechtsanwalt§ 41Besonderer Vertreter§ 41aVertreter des MusterklägersAbschnitt 7 Straf- und Bußgeldsachen sowie bestimmte sonstige Verfahren§ 42Feststellung einer Pauschgebühr§ 43Abtretung des KostenerstattungsanspruchsAbschnitt 8 Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe§ 44Vergütungsanspruch bei Beratungshilfe§ 45Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts§ 46Auslagen und Aufwendungen§ 47Vorschuss§ 48Umfang des Anspruchs und der Beiordnung§ 49Wertgebühren aus der Staatskasse§ 50Weitere Vergütung bei Prozesskostenhilfe§ 51Festsetzung einer Pauschgebühr§ 52Anspruch gegen den Beschuldigten oder den Betroffenen§ 53Anspruch gegen den Auftraggeber, Anspruch des zum Beistand bestellten Rechtsanwalts gegen den Verurteilten§ 53aVergütungsanspruch bei gemeinschaftlicher Nebenklagevertretung§ 54Verschulden eines beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts§ 55Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen und Vorschüsse§ 56Erinnerung und Beschwerde§ 57Rechtsbehelf in Bußgeldsachen vor der Verwaltungsbehörde§ 58Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen§ 59Übergang von Ansprüchen auf die Staatskasse§ 59aBeiordnung und Bestellung durch JustizbehördenAbschnitt 9 Übergangs- und Schlussvorschriften§ 59bBekanntmachung von Neufassungen§ 60Übergangsvorschrift§ 61Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen§ 62Verfahren nach dem TherapieunterbringungsgesetzAnlage 1(zu § 2 Absatz 2) VergütungsverzeichnisAnlage 2(zu § 13 Absatz 1 Satz 3)