RVG
§ 59bBekanntmachung von Neufassungen
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
- 1.
- den Stichtag, zu dem der Wortlaut festgestellt wird,
- 2.
- die Änderungen seit der letzten Veröffentlichung des vollständigen Wortlauts im Bundesgesetzblatt sowie
- 3.
- das Inkrafttreten der Änderungen.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 15.3.2022 I 610;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 8.12.2025 I Nr. 318
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR078800004
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 51019d65e1d783759d31a3d67ff21ec35d922d309a82d575a08848c89de42dde