RSFV
§ 4Besondere Organisationsvorgaben
- 1.
- Compliance-Funktion,
- 2.
- Funktion der internen Revision,
- 3.
- unabhängige Risiko-Controlling-Funktion einschließlich versicherungsmathematischer Aufgaben.
- 1.
- Kapitalmanagement einschließlich Aufbau und Sicherung der Eigenmittel,
- 2.
- Abwicklung von Schäden einschließlich Repatriierung,
- 3.
- Risikomanagement,
- 4.
- internes Kontrollsystem,
- 5.
- interne Revision.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR234910021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6eaa9084c39cfb097f2da9678fce3792a0539edbc2cc57f2a62c7fd98b186453
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (1)
- § 7 RSFAVVerwarnung und Abberufung von Personen
„… e jeweilige Person die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 der Reisesicherungsfondsverordnung oder des § 4 Absatz 2 der Reisesicherungsfondsverordnung nicht erfüllt, 2. die jeweilige Person gegen Bestimmungen des Reisesicherungsfondsgesetzes oder der auf dessen Grundlag …“