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Raumordnungsgesetz

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 12.8.2025 I Nr. 189

Hinweis: Änderung durch Art. 13 G v. 22.7.2026 I Nr. 224 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR298610008

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 581399b5eade27e56ed68405d99c5975f84332677aeaea1c26684c963f81038c

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung§ 2Grundsätze der Raumordnung§ 3Begriffsbestimmungen§ 4Bindungswirkung der Erfordernisse der Raumordnung§ 5Beschränkung der Bindungswirkung nach § 4§ 6Ausnahmen und Zielabweichung§ 7Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne§ 8Umweltprüfung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen§ 9Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen§ 10Bekanntmachung von Raumordnungsplänen; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen§ 11Planerhaltung§ 12Untersagung raumbedeutsamer Planungen und MaßnahmenAbschnitt 2 Raumordnung in den Ländern§ 13Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und regionale Flächennutzungspläne§ 14Raumordnerische Zusammenarbeit§ 15Raumverträglichkeitsprüfung§ 16Beschleunigte Raumverträglichkeitsprüfung; Absehen von RaumverträglichkeitsprüfungenAbschnitt 3 Raumordnung im Bund§ 17Raumordnungspläne für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone und für den Gesamtraum§ 18Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes; Bekanntmachung von Raumordnungsplänen des Bundes§ 19Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes§ 20Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Raumordnungsplänen des Bundes§ 21Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen§ 22Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung§ 23Beirat für RaumentwicklungAbschnitt 4 Ergänzende Vorschriften und Schlussvorschriften§ 24Zusammenarbeit von Bund und Ländern§ 25Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen der Nachbarstaaten§ 26(weggefallen)§ 27Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in den Ländern§ 28Sonderregelung für die Windenergie an LandAnlage 1(zu § 8 Abs. 1)Anlage 2(zu § 8 Abs. 2)Anlage 3(zu § 28 Absatz 4 Satz 3) Regeln für Minderungsmaßnahmen