RegZensErpG
§ 8Daten der Finanzbehörden der Länder
Gesetz zur Erprobung von Verfahren eines Registerzensus
- 1.
- Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke nach § 139b der Abgabenordnung,
- 2.
- Status der aktiven Arbeitgebertätigkeit,
- 3.
- aktive Gewerbekennzahl,
- 4.
- amtlicher Gemeindeschlüssel der betrieblichen Anschrift,
- 5.
- amtlicher Gemeindeschlüssel der Wohnanschrift,
- 6.
- Angaben zur Art der Tätigkeit laut Gewinnermittlung,
- 7.
- ausgeübter Beruf und Art der Tätigkeit laut Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und
- 8.
- ausgeübter Beruf laut Hauptvordruck der Einkommensteuererklärung.
Stand: Geändert durch Art. 1 G v. 16.4.2026 I Nr. 106
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR164910021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bdd61a98e16a623a407e17eef183362b8f17d9f9bcd369c9d0c50595a97a7055
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 139b AOIdentifikationsnummer
„… mit Gewinneinkunftsart zu folgenden Merkmalen: 1. Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke nach § 139b der Abgabenordnung, 2. Status der aktiven Arbeitgebertätigkeit, 3. aktive Gewerbekennzahl, 4. amtlicher Gemeindeschlüssel der betriebliche …“