Zum Gesetzesinhalt

REDTeilnV

§ 5Weitere Polizeivollzugsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt

Verordnung über die Benennung weiterer zur Teilnahme an der Rechtsextremismus-Datei berechtigter Polizeivollzugsbehörden

Als weitere Polizeivollzugsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt sind zum Zugriff auf die Rechtsextremismus-Datei berechtigt:
1.
Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord
Sternstraße 12
39104 Magdeburg
2.
Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost
Kühnauer Straße 161
06846 Dessau-Roßlau
3.
Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd
Merseburger Straße 6
06110 Halle (Saale)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR030300015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bcd852d84aa5d416b34218c6ec6ae63f9786868ed77fe70e4556ee74216fc44b

XML-Quelle beim Herausgeber