Zum Gesetzesinhalt

REDTeilnV

Verordnung über die Benennung weiterer zur Teilnahme an der Rechtsextremismus-Datei berechtigter Polizeivollzugsbehörden

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR030300015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bcd852d84aa5d416b34218c6ec6ae63f9786868ed77fe70e4556ee74216fc44b

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis