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§ 4Weitere Polizeivollzugsbehörden des Landes Sachsen

Verordnung über die Benennung weiterer zur Teilnahme an der Rechtsextremismus-Datei berechtigter Polizeivollzugsbehörden

Als weitere Polizeivollzugsbehörden des Landes Sachsen sind zum Zugriff auf die Rechtsextremismus-Datei berechtigt:
1.
Polizeidirektion Chemnitz
Hartmannstraße 24
09113 Chemnitz
2.
Polizeidirektion Dresden
Schießgasse 7
01067 Dresden
3.
Polizeidirektion Görlitz
Conrad-Schiedt-Straße 2
02826 Görlitz
4.
Polizeidirektion Leipzig
Dimitroffstraße 1
04107 Leipzig
5.
Polizeidirektion Zwickau
Lessingstraße 17 – 21
08058 Zwickau
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR030300015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bcd852d84aa5d416b34218c6ec6ae63f9786868ed77fe70e4556ee74216fc44b

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