Zum Gesetzesinhalt

RDeckInfV

3. Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung einer Deckinfektion

Verordnung zum Schutz gegen übertragbare Geschlechtskrankheiten der Rinder

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 20.12.2005 I 3512;

Stand: geändert durch Art. 3 V v. 17.4.2014 I 388

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR013070975

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cb3148fcae61b8307112f90a8eb800754035a9ac0e533c8ba7dcaa09170ed434

XML-Quelle beim Herausgeber