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RAG 1991

§ 5Allgemeine Bemessungsgrundlage

Rentenanpassungsgesetz 1991

Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1991 beträgt
in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 33.149 Deutsche Mark
und  
in der knappschaftlichen Rentenversicherung 33.499 Deutsche Mark.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR110650991

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 54a4cdb4784604954ccec7469d0963d037d7a4cd8a9110857d805458e6fc7ba4

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