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RAG 1991

§ 7Pflegegeld

Rentenanpassungsgesetz 1991

Das Pflegegeld beträgt vom 1. Juli 1991 an zwischen 473 Deutsche Mark und 1.893 Deutsche Mark monatlich.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR110650991

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 54a4cdb4784604954ccec7469d0963d037d7a4cd8a9110857d805458e6fc7ba4

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