Zum Gesetzesinhalt

PrüVOFortkfmBf

§ 10Prüfungsinhalte im Wahlpflichthandlungsbereich „Projektmanagement im Handwerksbetrieb umsetzen“

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung und Geprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung

Im Wahlpflichthandlungsbereich „Projektmanagement im Handwerksbetrieb umsetzen“ sollen die Fähigkeiten nachgewiesen werden, Einsatzmöglichkeiten von Projekten aufzeigen sowie Projekte prozessorientiert strukturieren und durchführen zu können. Bei der Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Nummern 1 bis 5 aufgeführten Qualifikationsinhalte verknüpft werden:
1.
Projekt initiieren und definieren,
2.
Projekt planen,
3.
Projektdurchführung überwachen und steuern,
4.
Projektteam zusammenstellen und führen,
5.
Projekt abschließen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6 V v. 9.12.2019 I 2153

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR172500014

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c677e85318efef101755111f791bf334c1e71ab39202447690988961963f89d7

XML-Quelle beim Herausgeber