PrüVOFortkfmBf
§ 7Prüfungsinhalte im Wahlpflichthandlungsbereich „Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen“
- 1.
- Möglichkeiten der Gestaltung und Optimierung von Webseiten aufzeigen und bewerten,
- 2.
- Informations- und Kommunikationstechnologien, insbesondere für Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und Personalgewinnung, nutzen,
- 3.
- ein betriebliches Datenschutzsystem für die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien einführen und begleiten,
- 4.
- Online-Geschäfte unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Onlinerechts abwickeln.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6 V v. 9.12.2019 I 2153
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR172500014
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c677e85318efef101755111f791bf334c1e71ab39202447690988961963f89d7