RentSV
§ 20Aufgaben im Rahmen der sozialen Sicherung der Rentner
- 1.
- die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für sozialversicherungspflichtige Rentner aus den auszuzahlenden Geldleistungen,
- 2.
- die Erstellung von Abrechnungsunterlagen in Fällen, in denen Sozialversicherungsbeiträge im Sinne der Nummer 1 mit Forderungen der Träger der Rentenversicherung gegen die Zahlungsempfänger aufgerechnet werden, und
- 3.
- die Erfüllung gesetzlicher Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Träger der Rentenversicherung im Rahmen der sozialen Sicherung der Rentner.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 21 G v. 22.12.2025 I Nr. 355
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR186700994
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d53c5bfe6e9deab254a3da8043ff5635f8535f84205156f2507f835b9de84cc0