auf Grund unrichtiger Angaben von Namen, Anschrift oder Konto der Zahlungsempfänger oder aus sonstigen Gründen nicht bewirkt werden können oder
2.
auf Grund einer gesteigerten Übermittlungsgefahr nur mit erhöhtem Verlustrisiko für die Träger der Rentenversicherung bewirkt werden können,
gelten als nicht ausführbar (unanbringliche Zahlungen). Der Renten Service hält unanbringliche Zahlungen zur Verfügung der Zahlungsempfänger, wenn Aussicht besteht, die Zahlung noch ausführen zu können. Andernfalls, spätestens jedoch nach Ablauf von sechs Monaten, hat er den Zahlungsauftrag an den zuständigen Träger der Rentenversicherung zurückzugeben. Der Zeitraum von sechs Monaten kann für bestimmte Fälle durch Vereinbarung zwischen der Deutschen Rentenversicherung Bund und dem Renten Service auf bis zu zwei Jahre verlängert werden, soweit dies der Vereinfachung des Zahlungsverfahrens dient. Nach Rückgabe des Zahlungsauftrags sind die für die Auszahlung zur Verfügung gestellten Beträge in die nächste Monatsübersicht aufzunehmen.
(2) Bei Zahlungen durch Schecks oder vergleichbare Zahlungsmittel hat der Renten Service dafür Sorge zu tragen, daß nicht eingelöste Schecks oder vergleichbare Zahlungsmittel in angemessenen Zeitabständen erfaßt und nach der Erfassung in die nächste Monatsübersicht aufgenommen werden. Soweit der Renten Service bei Zahlungen durch Schecks oder vergleichbare Zahlungsmittel in Vorleistung tritt (Scheckeinkauf), hat er im Rahmen seiner Verpflichtung nach Satz 1 durch Vereinbarung mit den Geldinstituten sicherzustellen, daß ihm spätestens zu Beginn eines jeden Kalenderjahres der Gegenwert der im vorletzten Kalenderjahr ausgestellten und bisher nicht eingelösten Schecks oder vergleichbaren Zahlungsmittel nebst einer angemessenen Verzinsung wieder zur Verfügung gestellt wird.
Fassungsangaben der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 21 G v. 22.12.2025 I Nr. 355
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.