PostG
§ 24Evaluierung des Universaldienstes
- 1.
- eine Untersuchung der Kosten der Universaldiensterbringung, unter Zuweisung konkreter Kosten zu einzelnen Universaldienstvorgaben sowie unter Berücksichtigung der materiellen und immateriellen Vorteile, die mit der Erfüllung der Universaldienstvorgaben verbunden sind,
- 2.
- eine Untersuchung der allgemeinen Nachfrage nach Universaldienstleistungen, unter Einschluss einer Analyse der konkreten Bedürfnisse sowie der Zahlungsbereitschaft der Nutzenden,
- 3.
- eine Bewertung der geltenden Universaldienstvorgaben, unter Berücksichtigung der durch die Untersuchungen nach den Nummern 1 und 2 sowie der im Rahmen der Anwendung des § 23 gewonnenen Erkenntnisse und des aktuellen Standes der technischen und gesellschaftlichen Entwicklung sowie
- 4.
- konkrete Vorschläge zur bedarfsgerechten Anpassung der gesetzlichen Vorgaben dieses Abschnitts sowie des Abschnitts 3.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0EC0B0024
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b55a6fd5ae2dd096011a786bfb9dbaa9dced33636f9a72c5d47761bb514e55bd
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (1)
- Anlage BNetzABGebVGebühren- und Auslagenverzeichnis
„… nach § 28 Absatz 2 Satz 1 PostG 2 000 bis 45 500 1.5 Aufforderung zur Anpassung von Entgelten nach § 24 Absatz 3 PostG 1 500 bis 36 500 1.6 Untersagung und Erklärung der Unwirksamkeit eines Entgelts nach § 24 Absatz 4 PostG 500 bis 22 000 …“