PNUPZV
§ 4Entscheidungsberechtigte
Verordnung über Leistungsprämien und -zulagen für Beamtinnen und Beamte der Postnachfolgeunternehmen
- 1.
- in welchem Umfang Mittel für Prämien und Zulagen zur Verfügung gestellt werden,
- 2.
- ob für eine Leistung oder einen Erfolg eine Prämie oder Zulage gewährt wird.
Sonst: Berichtigung v. 15.10.2020 I 2180 ist berücksichtigt
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR373710013
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a4b19557009242d8c00efbd6769eeb289dff7ad9a78408508bb07e9156c88643