PfWirtAusbV 2010
§ 4Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
Verordnung über die Berufsausbildung zum Pferdewirt/zur Pferdewirtin
Abschnitt A
Gemeinsame berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
- Tiergerechte Pferdehaltung; Pferdefütterung,
- 2.
- Tierschutz und Tiergesundheit,
- 3.
- Ausbildung und Vorbereitung von Pferden für Zucht- und Leistungsprüfungen,
- 4.
- Betriebliche Abläufe und Organisation; betriebswirtschaftliche Zusammenhänge,
- 5.
- Dienstleistungen, Kundenorientierung, Marketing,
- 6.
- Pferdezucht und -aufzucht,
- 7.
- Ausrüstung; Einsatz von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen;
Abschnitt B
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Pferdehaltung und Service:
- 1.
- Individuelle Pferdefütterung; Futtergewinnung und -beschaffung,
- 2.
- Stall- und Weidemanagement,
- 3.
- Bewegen von Pferden im Reiten oder Fahren, Arbeiten an der Longe,
- 4.
- Beratung von Kunden und kundenorientierte Anlagenbewirtschaftung;
Abschnitt C
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Pferdezucht:
- 1.
- Zuchtmethoden, Zuchtplanung, Zuchthygiene,
- 2.
- Pferdebeurteilung, Pferderassen,
- 3.
- Reproduktion und Aufzucht,
- 4.
- Vorstellung von Pferden bei Zuchtschauen und Prüfungen;
Abschnitt D
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Klassische Reitausbildung:
- 1.
- Funktionelle Pferdebeurteilung,
- 2.
- Vielseitige, klassische Grundausbildung des Pferdes,
- 3.
- Zielgruppenorientierte, klassische Ausbildung von Reitern und Reiterinnen,
- 4.
- Vorbereitung und Vorstellung von Pferden bei Leistungsprüfungen;
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Pferderennen:
- 1.
- Training von Rennpferden,
- 2.
- Beurteilung des Leistungsvermögens von Rennpferden,
- 3.
- Vorbereitung und Teilnahme an Pferderennen,
- 4.
- Gesundheit, Ernährung und Fitness des Rennreiters und der Rennreiterin sowie des Rennfahrers und der Rennfahrerin;
- 1.
- Rennreiten,
- 2.
- Trabrennfahren;
Abschnitt F
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Spezialreitweisen:
- 1.
- Beurteilung von Pferden in einer Spezialreitweise,
- 2.
- Grunderziehung und -ausbildung von Pferden in einer Spezialreitweise,
- 3.
- Arbeit mit Reitern und Reiterinnen in einer Spezialreitweise,
- 4.
- Wettbewerbsvorbereitung und Einsatz in Prüfungen einer Spezialreitweise;
- 1.
- Westernreiten,
- 2.
- Gangreiten;
Abschnitt G
Gemeinsame integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 2.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Naturschutz, ökologische Zusammenhänge, Nachhaltigkeit,
- 6.
- Qualitätssichernde Maßnahmen.
Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 11.8.2011 I 1723
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR072800010
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e8c0325163ce3167f4ee9cd27e4b12ccf650a3a153912f5374a5e426e099aeaa