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PfWirtAusbV 2010

§ 3Struktur der Ausbildung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Pferdewirt/zur Pferdewirtin

Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und in die Ausbildung in einer der Fachrichtungen
1.
Pferdehaltung und Service,
2.
Pferdezucht,
3.
Klassische Reitausbildung,
4.
Pferderennen,
5.
Spezialreitweisen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 11.8.2011 I 1723

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR072800010

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e8c0325163ce3167f4ee9cd27e4b12ccf650a3a153912f5374a5e426e099aeaa

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