PflSchGerätV
Anlage 1(zu § 1 Absatz 1) Muster eines Antragsformulars nach § 1
Verordnung über die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten
| Antragsteller: | |||
| Sachbearbeiter/in: | Ort: | Datum: | |
| Telefon: | |||
- 1.
- Prüfung auf Einhaltung der Anforderungen nach § 16 PflSchG des nachstehend genannten Pflanzenschutzgerätes☐ Dokumentenprüfung☐ Sichtprüfung
- 2.
- Prüfung auf JKI-Anerkennung☐ Erneute Anerkennung☐ Übertragung der Anerkennung
- 3.
- Prüfung auf Eintragung in die beschreibende Liste nach § 52 PflSchG☐ hinsichtlich Abdriftminderung☐ hinsichtlich Einsparung von Pflanzenschutzmitteln
- 4.
- Ich willige ein, dass die Tatsache, dass sich das unten näher bezeichnete Gerät in der Prüfung befindet, öffentlich gemacht werden kann.
Hersteller des Gerätes: Bezeichnung des Gerätes: Ausführung: Geräteart: Gerätebauart: Vorgesehener Verwendungsbereich:
| Beigefügte Unterlagen: | ||
| ☐ Gebrauchsanleitung (1-fach) | ||
| ☐ Beschreibung des Gerätetyps | ||
| ☐ Bildliche Darstellung des Gesamtgerätes | ||
| ☐ erforderlichenfalls Bestätigung über die unfallschutztechnisch einwandfreie Ausführung des Gerätes | ||
| ☐ erforderlichenfalls Bestätigung über die Einhaltung der Straßenverkehrszulassungsordnung | ||
| ☐ erforderlichenfalls Liste der in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ einzutragenden Ausführungen | ||
Der Antragsteller ist über die Geräte verfügungsberechtigt. Er übernimmt mit der Bereitstellung der Geräte im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht die Haftung für all die Schäden, die sich aus der Prüfung und dem An- und Abtransport der Geräte ergeben und die nicht von dem JKI oder deren Beauftragten durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Die Prüfungsgrundlagen werden zur Kenntnis genommen. Der Antragsteller willigt ein, dass Dokumente, auch Prüfberichte, auf elektronischem Wege zwischen ihm und dem JKI ausgetauscht werden können. Ihm ist ferner bekannt, dass die Vertraulichkeit während der Prüfung im Prüflabor sowie während der praktischen Einsatzprüfung nicht immer gewährleistet werden kann, wenn Dritte anwesend sein sollten. | ||
| Firmenstempel | Unterschrift(en) |
Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 18.4.2019 I 507 mWv 30.4.2019
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR196200013
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 95865b4af073b8e2b4696bd0e58db1e0de2259b7ffe4c9fdcb40720d1765ad2c
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (2)
- § 16 PflSchGGebrauch von Pflanzenschutzgeräten
„… agsteller: Sachbearbeiter/in: Ort: Datum: Telefon: 1. Prüfung auf Einhaltung der Anforderungen nach § 16 PflSchG des nachstehend genannten Pflanzenschutzgerätes ☐ Dokumentenprüfung ☐ Sichtprüfung 2. Prüfung auf JKI-Anerkennung ☐ Ern …“
- § 52 PflSchGPrüfung
„… Anerkennung ☐ Übertragung der Anerkennung 3. Prüfung auf Eintragung in die beschreibende Liste nach § 52 PflSchG ☐ hinsichtlich Abdriftminderung ☐ hinsichtlich Einsparung von Pflanzenschutzmitteln 4. Ich willige ein, dass die Tatsac …“