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PflFAssAPrV

§ 94Forschungsaufgaben des Bundesinstituts für Berufsbildung

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegefachassistenz

Das Bundesinstitut für Berufsbildung übernimmt, auch zur Unterstützung der Arbeit der Fachkommission, die Aufgabe der Forschung zur Pflegefachassistenzausbildung und zum Pflegeberuf im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Gesundheit. Es erstattet dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium für Gesundheit hierzu einmal jährlich Bericht. Die Forschung zur Pflegefachassistenzausbildung soll gemeinsam mit der zu den Pflegeberufen nach dem Pflegeberufegesetz als Teil eines gemeinsamen Forschungsprogramms erfolgen. Das Forschungsprogramm bedarf der Genehmigung des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Gesundheit.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0A60A0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 434a0331ab41be4637af15855e2622e52d04fd4f870e958ecb6eb58825770fa3

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