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PflFAssAPrV

§ 96Inkrafttreten

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegefachassistenz

Die §§ 90 bis 95 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am 1. Januar 2027 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0A60A0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 434a0331ab41be4637af15855e2622e52d04fd4f870e958ecb6eb58825770fa3

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